Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagenen Stellenplanänderungen werden beschlossen:
EG/BesGr |
Erläuterungen |
a) Beamte |
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A 9 g. D. |
Neueinrichtung
einer Beamtenstelle |
b)
Beschäftigte |
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EG 9 |
Wegfall einer
Beschäftigtenstelle |
c)
Beschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst |
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S 14 |
Stellenanhebung
aus S 11 für den ASD |
S 13 |
Stellenanhebung
aus S 10 |
S 11 b |
Stellenanhebung
aus S 11 für 4 vorhandene Stellen |
S 9 |
Stellenanhebung
aus S 8 |
S 8 a |
Neueinrichtung
von zwei Stellen für Erzieherinnen |
Sachverhalt:
Im Jugend- und Sozialamt musste ab März 2016 eine Stelle im Bereich Vormundschaften/Beistandschaften neu besetzt werden. Hierzu wurde im Stellenplan 2016 eine Beschäftigtenstelle nach Entgeltgruppe 9 TVöD eingerichtet. Aus der durchgeführten Ausschreibung ist jedoch eine Beamtin als geeignetste Bewerberin hervorgegangen. Aus diesem Grunde muss eine Beamtenstelle nach Bes. Gr. A 9 gehobener Dienst im Stellenplan neu eingerichtet werden; die Beschäftigtenstelle mit Entgeltgruppe 9 TVöD wird dann gestrichen.
Nach der Aufstellung des Stellenplanes durch die Verwaltung wurde der Tarifvertrag über die Eingruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst geändert. Der neue Tarifvertrag sieht u. a. vor, dass die bisherigen Entgeltgruppen S 6, S 8, S 10, S 11 entfallen und durch die neuen Gruppen S 8 a, S 8 b, S 11a, S 11 b ersetzt werden. Ebenfalls wurde die Eingruppierung der Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen neu vereinbart. Die Ausführungsbestimmungen und technische Umsetzung des Tarifvertrages wurde erst Anfang 2016 vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW bekannt gegeben. Aus diesem Grunde konnten einige Änderungen noch nicht im Stellenplan 2016 berücksichtigt werden:
- Vier vorhandene Stellen sind von S 11 in S 11 b TVöD-SuE umzuwandeln,
- eine vorhandene unbesetzte S 8-Stelle wird in S 9 TVöD-SuE geändert und
- die bisher vorhandene Stelle S 10 (Leiterin in einer Kindertageseinrichtung von mehr als 40 Plätzen) ist nach S 13 TVöD-SuE anzuheben.
Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) durch die Steigerung der Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung sowie für die Begleitung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen der Stellenbedarf erhöht. Hierdurch ändert sich die Bewertung einer vorhandenen Stelle von bisher S 11 auf S 14 TVöD.
Ebenfalls wurde nach Vorlage der Anmeldungen an den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 die Berechnung der Betreuungszeiten durchgeführt und die Personalkonzeption für diesen Bereich überarbeitet. Diese Berechnungen haben ergeben, dass zwei zusätzliche Stellen für Erzieherinnen nach S 8 a TVöD-SuE einzurichten sind.
Finanzierung:
Die Umwandlung der Beschäftigtenstelle in eine Beamtenstelle sowie die Zuordnung der Entgeltgruppe S 11 nach S 11 b sind bereits kostenmäßig kalkuliert. Die höhere Ausweisung der Stelle einer Kindergartenleiterin kommt zurzeit wegen einer bestehenden Elternzeit frühestens im Dezember 2016 zum Tragen. Die Höhergruppierung von S 11 nach S 14 TVöD erhöht den Personalhaushalt. Die zwei zusätzlichen Stellen für Erzieherinnen werden teilweise aus den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen finanziert.