Betreff
Wahl eines Ausschussvorsitzenden und einer Stellvertretung
Vorlage
500/2016
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 13.01.2016 hat der Rat neben der Besetzung der Ausschüsse auch die Verteilung der Ausschussvorsitze neu beschlossen. Somit ist auch der Vorsitz des Jugendhilfeausschusses neu zu wählen.

 

Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und eine Stellvertretung werden nach § 4 AG-KJHG in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die dem Rat der Stadt Geilenkirchen angehören.