Betreff
Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Vorlage
501/2016
Art
Vorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 13.01.2016 die Besetzung der Ausschüsse neu beschlossen.

 

Eine aktualisierte Übersicht über die Ausschussmitglieder ist als Anlage beigefügt.

 

Die neuen Ausschussmitglieder sind nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Bürgermeister in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die Ausschussmitglieder werden verpflichtet, soweit sie nicht bereits als Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter oder sachkundige Bürgerin bzw. Bürger in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden.


Anlagen:

Jugendhilfeausschuss Mitglieder