Betreff
Kooperationsvereinbarung zwischen den Suchtberatungsstellen und den Jugendämtern im Kreis Heinsberg
Vorlage
506/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung in der als Anlage beigefügten Form zu.  


Sachverhalt:

Die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg haben gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Heinsberg und der Beratungsstelle für Suchtfragen des Caritasverbandes für die Region Heinsberg und dem Diakonischen Werk eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Ziele und Inhalt der Vereinbarung ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf.

 

Die Leiterin der in Geilenkirchen bestehenden Suchtberatungsstelle des Kreises Heinsberg, Frau Tiebel, wird in der Sitzung die Lebenssituation betroffener Familien sowie die Inhalte der geplanten Kooperation anhand einer Präsentation näher erläutern.  


Anlagen:

Entwurf Kooperationsvereinbarung