Betreff
Erweiterung des Angebots der KOT Zille
Vorlage
507/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen als Träger der Jugendhilfeeinrichtung Zille wird die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses vertraglich zugesichert, der die tatsächlich entstehenden tariflich geleisteten Personalkosten zweier vollzeitbeschäftigter sozialpädagogischer Fachkräfte abdeckt. Zusätzlich werden die im Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit entstehenden und nachgewiesenen Sach- und Mobilitätskosten bis zu einer Höhe von jährlich 11.000 € erstattet.  


Sachverhalt:

Aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2008 und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen erhielten die KOTs New Com und Zille einen städtischen Betriebskostenzuschuss, der die Personalkosten einer vollzeitbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkraft zu 100 % abdeckte. Zudem erhielten die Einrichtungen eine jährliche Sachkostenpauschale von 5.000 € sowie eine Mobilitätspauschale von 500 €. Das pädagogische Angebot der Einrichtungen wurde regelmäßig mit der Verwaltung des Jugendamtes abgestimmt und mehrfach auch durch die Leiterinnen dem Jugendhilfeausschuss präsentiert.

 

Mit Ablauf des Jahres 2015 beendete die katholische Kirchengemeinde den Betrieb der Einrichtung New Com. Ausschlaggebend für die Entscheidung, die kirchliche Jugendarbeit in der gewohnten Form bis auf weiteres nicht weiterzuführen waren u. a. die räumlichen Gegebenheiten am bisherigen Standort. Bestimmte ehrenamtlich gestützte Angebote wie die Hausaufgabenhilfe und die Ferienspiele werden allerdings durch die katholische Kirchengemeinde weitergeführt.

 

Um eine bedarfsgerechte Jugendarbeit in Geilenkirchen auch künftig anbieten zu können, wurde mit dem Vertreter des ev. Kirchenkreis und der Leiterin der KOT Zille erörtert, inwieweit die Einrichtung die entfallenen Angebote der KOT New Com auffangen könne.

 

Ein weiteres Ziel der Planungen war, die aufsuchende Jugendarbeit in Geilenkirchen auf ein übliches Maß auszubauen. Dieser wichtige Bereich der Jugendarbeit konnte in den vergangenen Jahren nur sporadisch geleistet werden, da die hierfür vorgesehene Fachkraft des Jugendamtes einen hohen Anteil der Arbeitszeit für die Betreuung des Förderprogramms „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“ eingesetzt hatte. Aktuell ist die Situation im Jugendamt so, dass entgegen der Planung nur 60 % der Aufgaben der Jugendarbeit durch eine Fachkraft abgedeckt werden kann, da die restliche Arbeitszeit nunmehr für die Betreuung der inzwischen zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgewandt werden muss. 

 

Die KOT Zille hat über viele Jahre einen beachtlichen Pool verlässlicher und gut ausgebildeter ehrenamtlicher Unterstützer aufgebaut und ist in der Stadt bestens vernetzt. Seit dem Start des Jugendamtes werden die erfolgreich verlaufenden  Maßnahmen der Jugendarbeit wie das jährlich stattfindende Kleinfeldturnier, Kinonachmittage, Disco-Veranstaltungen u.a. zusammen mit dem gesamten Team des Zille organisiert und durchgeführt und erfahren so großen Zuspruch bei den Jugendlichen. Das Zille erscheint bestens qualifiziert, aufsuchende Jugendarbeit mindestens in dem Umfang aufzubauen, wie es das Jugendamt bisher mit eigenen Fachkräften geplant hat.

 

Das Jugendreferat des Kirchenkreises Jülich hat inzwischen eine Konzeption für eine Ausweitung des Angebotes der Einrichtung Zille im Sinne der obigen Ausführungen vorgelegt, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor,  die Umsetzung der Pläne zu ermöglichen, indem die evangelische Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung Zille in die Lage versetzt wird, eine weitere vollzeitbeschäftigte sozialpädagogische Fachkraft einzustellen. Der durch die Stadt zu leistende Betriebskostenzuschuss ist entsprechend zu erhöhen. Die Sachkosten- und Mobilitätskostenpauschale ist zu verdoppeln auf jährlich 11.000 €. Um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen, sollte im neu zu schließenden Vertrag die Zahlung einer Sachkostenpauschale vereinbart werden, die auch die Mobilitätskosten abdeckt. Ggf. entstehen künftig weitere Kosten dadurch, dass entsprechend der Konzeption eine Räumlichkeit als Standort der Jugendarbeit in Bauchem angemietet wird. Diese Maßnahme soll zunächst  nicht vertraglich geregelt, sondern zu gegebener Zeit nachverhandelt und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

 

Die beschriebene Ausweitung des Angebotes der Einrichtung Zille könnte in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen. Voraussetzung ist nach weiteren Planungen die Einstellung einer qualifizierten Fachkraft.

 

Zusätzliche Kosten entstehen der Stadt durch die vorgeschlagene Maßnahme nicht. Auch bei einer eventuellen späteren Anmietung einer Räumlichkeit wären Mehrkosten durch die oben bereits beschriebenen Einsparungen in den Personalkosten des Jugendamtes wahrscheinlich ausgeglichen.


Anlagen:

Konzeption Offene Mobile Jugendarbeit in der Stadt Geilenkirchen