Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die überplanmäßige Aufwendung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführte überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben.
Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
01.111.08 02200.56200 |
Aus- und Fortbildung
von Verwaltungsangehörigen Aufgrund der Vielzahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Jahr 2015 lag der Aufwand für Aus- und Fortbildung leicht über dem
Haushaltsansatz. Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch Minderaufwendungen
bei Untersachkonto 02200.65005 (Sonstige Geschäftsausgaben) im gleichen
Produkt. |
45.000 € |
300 € |
X |
X |