Beschlussvorschlag:
Die Abgabe der von
der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme (siehe Anlage) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Entwurf eines Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 nebst Umweltbericht veröffentlicht und das Konsultationsverfahren eröffnet.
Der BVWP 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Gegenstand des Planes ist u. a. die B 221, an der Baumaßnahmen an zwei Teilbereichen auf dem Stadtgebiet Geilenkirchen in die Planung aufgenommen worden sind.
Die Aufstellung des BVWP 2030 erfolgt unter deutlicher Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Während eines sechswöchigen Beteiligungsverfahrens vom 21.03.2016 bis zum 02.05.2016 haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu der Verkehrsplanung auf Bundesebene zu äußern. Nach § 7 der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen berät der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Bereich der Verkehrsplanung zur Entwicklung des städtischen Gesamtverkehrsnetzes.
Die Verwaltung wird den Ausschussmitgliedern den Bundesverkehrswegeplan inhaltlich vorstellen und einen Vorschlag zur Abgabe einer Stellungnahme unterbreiten.
Die vorstehende Vorlage wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
14.04.2016 beraten. Aus den Reihen des Ausschusses wurde gewünscht, dass die
Verwaltung für die nächste Sitzung des Stadtrates am 27.04.2016 einen konkreten
Vorschlag zur Abgabe einer Stellungnahme (siehe Anlage) unterbreitet.
Weitere Informationen zum
Bundesverkehrswegeplan erhalten Sie:
zum
vierspurigen Ausbau der B 221 zwischen Tripsrath und A 46
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B221-G10-NW/B221-G10-NW.html
zur Ortsumgehung
Scherpenseel
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B221-G30-NW/B221-G30-NW.html
Einstiegsseite zum
Bundesverkehrswegeplan und Umweltbericht u.a.
Anlagen:
Schnellbrief 80/2016