Betreff
Finanzierung des Auschwitz-Projektes der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
Vorlage
534/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss möge über die Finanzierbarkeit der Maßnahme beraten und entscheiden.


Sachverhalt:

 

Die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule hat mit Schreiben vom 03.02.2016 eine Förderung der Stadt Geilenkirchen zur Durchführung der Studienfahrt des 9. Jahrgangs zur Gedenkstätte Auschwitz beantragt, da die bisherige Finanzierung durch die Stiftung „Erinnern Ermöglichen“ eingestellt wurde. Insgesamt wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € für erforderlich gehalten.

 

Inhaltlich wurde der Antrag bereits im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur beraten.

 

Über die Finanzierbarkeit soll nun der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Bei einem Zuschuss für eine Studienfahrt handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung. Die Deckung sollte daher vorzugsweise aus Minderaufwendungen bei einer anderen freiwilligen Leistung erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die mit der Genehmigung des Haushalts 2016 verbundenen Auflagen des Kreises Heinsberg verwiesen. Demnach wurde die Verringerung der allgemeinen Rücklage unter der Auflage erteilt, dass zum Stichtag 30.09.2016 zur unterjährigen Entwicklung der Haushaltssituation sowie zu den begonnenen und über die weiter geplanten Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten ist. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und müssen den Konsolidierungseffekt hinsichtlich des Zeitpunktes und des Betrages benennen. Diesem Bericht ist auch eine Liste aller freiwilligen Leistungen einschließlich der daraus resultierenden Haushaltsbelastungen beizufügen. Dabei sollen Aufwandsreduzierungen durch den Abbau von freiwilligen Leistungen geprüft und umgesetzt werden.

 

Die städtischen Zuschüsse zu Schulveranstaltungen wie Klassen- und Studienfahrten sind im Haushaltsplan 2016 festgelegt. Demnach erhalten die Grundschulen einen Zuschuss in Höhe von 1.200 €, die Realschule von 1.000 € und die Gesamtschule von 2.300 €. Der Ansatz für die Gesamtschule wurde dabei im Vergleich zum Jahr 2015 bereits um 550 € angehoben.

 

Werden nun weitere 5.000 € für die Gesamtschule bereitgestellt, so entspricht dies einer mehr als Verdreifachung des Ansatzes im Haushaltsplan 2016 und stellt eine deutliche Bevorzugung gegenüber den anderen Schulen dar. Zudem handelt sich aller Voraussicht nach nicht um einen einmaligen, sondern um einen dauerhaften jährlichen Zuschuss.

 

Die Finanzierung ist daher bei aller Sinnhaftigkeit des Projektes kritisch zu betrachten. Minderaufwendungen bei anderen freiwilligen Leistungen lassen sich nur schwer erzielen und würden Einschnitte für andere Personengruppen nach sich ziehen. Grundsätzlich kommen Einsparungen bei folgenden freiwilligen Leistungen in Betracht:

 

-         Zuweisungen an Gymnasium St. Ursula (Planansatz 123.500 €)

-         Stadtverschönerung (beinhaltet Zuschuss für Weihnachtsbeleuchtung) (Planansatz 8.100 €)

 

Die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Studienfahrt nicht nur ihren eigenen Schülern, sondern allen interessierten Schulen und interessierten Bürgern offen stehen soll. Wie sich unter diesen Umständen die Höhe des Zuschussbedarfs entwickelt, wird jedoch offen gelassen. Der Zuschussbedarf könnte demnach auch noch deutlich höher ausfallen.