Betreff
Maßnahme zur Schülerbeförderung für die Stadtteile Nirm, Kraudorf und Hoven

a)Einrichtung einer Zubringerlinie von Randerath bis Kraudorf
b)Einsatz von Verkehrshelfern
Vorlage
552/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die Maßnahmen zur Schülerbeförderung für die Stadtteile Nirm, Kraudorf und Hoven wird beschlossen.


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 beschlossen, für alle Buslinienfahrten in Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg der Linien 407 und 494 die Bedienung der Haltestellen im Stadtteil Kraudorf zu beantragen.

Der Schulbusverkehr soll dabei unverändert beibehalten bleiben.

Der in der Diskussion stehende Halt der Gelenkbuslinie in Richtung Geilenkirchen mittags an der Spitzkehre zwischen Nirm und Kraudorf soll allerdings ersatzlos entfallen.

Um diesen entfallenden Haltepunkt für derzeit max. 7 Schüler aus Nirm und Kraudorf zu kompensieren, könnte ein Zubringerverkehr ab Randerath in Frage kommen.

Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, hierzu den Sachverhalt zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Dieser Zubringerverkehr wäre einzurichten auf Kosten der Stadt Geilenkirchen, da er nicht Bestandteil des Nahverkehrsplanes des Kreises Heinsberg ist. Es würde schultäglich eine Fahrt erforderlich werden ab der Haltestelle (Kirche) in Randerath bis zur Haltestelle an der Einmündung zum Sportplatz Kraudorf. Das preisgünstigste Angebot aus den zwischenzeitlich durchgeführten Preisanfragen bei infragekommenden Busunternehmen beträgt 7.008,50 € jährlich für die jeweilige Fahrt an Schultagen. Es wird seitens der WEST ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Angebot unter Vorbehalt der tatsächlichen Möglichkeit der dauerhaften Erbringung durch den Busunternehmer steht.

 

Es würde sich dabei um eine freiwillige Ausgabe der Stadt Geilenkirchen handeln, zu der die Deckungsmittel darzustellen sind. In Frage käme hierzu u. a. der Erlös aus etwaigem Linienverkehr, wenn dieser Zubringerbus ab Kraudorf ggf. in Richtung Geilenkirchen eine Buslinie bedienen würde.

Die mit dem ÖPNV beauftragte Westverkehr GmbH hat hierzu mitgeteilt, dass eine über diese Fahrten hinausgehende Nutzung derzeit ausgeschlossen ist.

 

Im Haushalt 2016 stehen keine Deckungsmittel für diese zusätzliche Ausgabe zur Verfügung. Daher wäre eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen. Da es sich bei der vorgenannten zusätzlichen Ausgabe um eine freiwillige Leistung handelt, ist eine Deckung durch eine Einsparung bei einer anderen freiwilligen Ausgabe herbeizuführen. Nach Erörterung mit der Finanzabteilung im Hause stehen zurzeit derartige Deckungsmittel nicht zur Verfügung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragte des Weiteren die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Verkehrshelfer zu Verfügung stehen für die Sicherung des betreffenden Bushalts des Gelenkbusses an der Spitzkehre der Einmündung zu Kraudorf. Mit einer solchen Lösung könnte ggf. der vorbeschriebene Zubringerverkehr ab Randerath entbehrlich werden.

Im Ergebnis konnten bislang keine Personen aus Kraudorf, Nirm oder Hoven für diese Aufgabe gewonnen werden. Gemeinsam mit den örtlichen Akteuren werden die Bemühungen weiter fortgesetzt.