Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2016 hat sich die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlung als notwendig ergeben. Diese bedarf der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
12.541.01 |
Anlegung eines
Kreisverkehrs- Platzes an der
Kreuzung Aachener Straße/Jülicher Straße/Konrad- Adenauer-Straße/Hünsh.
Gracht In der Sitzung des Rates am 16.03.2016 wurde die Verwaltung
mit der Planung und Erstellung eines Kreisverkehrs- Platzes am Knoten Aachener Straße/ Jülicher Straße/Konrad-Adenauer- Straße/Hünshovener Gracht beauftragt. Der Mittelbedarf für die zunächst zur Vergabe anstehenden
Ingenieur- Leistungen beläuft sich auf etwa 24.000,00 €. Im Teilfinanzplan 2016 bei Produkt 12.541.01 (Straßen, Wege,
Plätze) sind für dieses Vorhaben derzeit keine Mittel veranschlagt. Zur
Finanzierung der anstehenden Ing.-Leistungen ist daher die Genehmigung einer
außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 24.000,00 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Minder- auszahlungen bei Produkt 12.541.01, USK 09110.40001
„Neugestaltung der von-Mirbach-Straße“) |
0,00 € |
24.000,00 € |
X |
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