Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Vorlage
554/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 hat sich die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlung als notwendig ergeben. Diese bedarf der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW):

 

Produkt,

Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz

Überplanmäßig/außerplanmäßig

Auszahlung

Aufwand

 

12.541.01

 

Anlegung eines Kreisverkehrs-

Platzes an der Kreuzung Aachener Straße/Jülicher Straße/Konrad-

Adenauer-Straße/Hünsh. Gracht

 

In der Sitzung des Rates am 16.03.2016 wurde die Verwaltung mit der Planung und Erstellung eines Kreisverkehrs-

Platzes am Knoten Aachener Straße/

Jülicher Straße/Konrad-Adenauer-

Straße/Hünshovener Gracht beauftragt.

 

Der Mittelbedarf für die zunächst zur Vergabe anstehenden Ingenieur-

Leistungen beläuft sich auf etwa

24.000,00 €.

 

Im Teilfinanzplan 2016 bei Produkt 12.541.01 (Straßen, Wege, Plätze) sind für dieses Vorhaben derzeit keine Mittel veranschlagt. Zur Finanzierung der anstehenden Ing.-Leistungen ist daher die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 24.000,00 € erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-

auszahlungen bei Produkt 12.541.01, USK 09110.40001 „Neugestaltung der von-Mirbach-Straße“)

 

 

0,00 €

 

24.000,00 €

 

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