Betreff
Schulentwicklungsplanung in Geilenkirchen
Vorlage
566/2016
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll für die Stadt Geilenkirchen ein Schulentwicklungsplan erstellt werden.

 

Ein Schulentwicklungsplan kann nicht von der Verwaltung selbst erstellt werden. Zur Erstellung müsste daher ein Unternehmen beauftragt werden. Die entstehenden Kosten dürften sich im fünfstelligen Bereich befinden. Aus diesem Grund hat der Kreis Heinsberg im Jahr 2010 eine kreisweite Schulentwicklungsplanung initiiert. Eine Fortschreibung ist im nächsten Jahr vorgesehen.

 

Eine Erfassung bzw. Prognose der Schülerzahlen ist auch ohne formellen Schulentwicklungsplan anhand der Einwohnermeldedaten möglich. Eine Abfrage wird regelmäßig z. B. zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl durchgeführt. Des Weiteren wird dem Ausschuss jährlich eine Übersicht mit den aktuellen Anmeldezahlen der Grund- und weiterführenden Schulen vorgelegt, die auch die Zahlen der vergangenen Jahre enthält. Die Zugrundelegung einer auf mehrere Jahre ausgerichteten Prognose wäre hier nicht zielführend.

 

Hinsichtlich des Schulraumbestandes wurde im Jahr 2014 eine überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPANRW AöR) durchgeführt. Der Bericht, welcher dem Ausschuss vorgelegt wurde und auch auf der Internetseite der GPANRW (www.gpanrw.de) abgerufen werden kann, enthält detaillierte Angaben zum Raumbedarf der städtischen Schulen.