Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2016 hat sich die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlung als notwendig ergeben. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz 2016 |
außerplanmäßig 2016 |
Auszahlung |
Aufwand |
12.541.01, 63300.96230 |
Straßen, Wege, Plätze Ausbau der Eburonenstraße Nach Abschluss der Kanal- und
Straßenbauarbeiten im Jahre 2015 stehen noch Vermessungsleistungen im Bereich
der Straße an. Der Mittelbedarf für die Vermessungen
beläuft sich auf rd. 2.500,00 €. Im Teilfinanzplan 2016 bei Produkt
12.541.01 (Straßen, Wege, Plätze) sind für dieses Vorhaben derzeit keine
Mittel veranschlagt. Die Auszahlung in
Höhe von 2.500,00 € ist daher außerplanmäßig zu leisten. Die Deckung dieser außerplanmäßigen
Auszahlung erfolgt durch Minder- auszahlungen bei Produkt 12.541.01,
Untersachkonto 63300.96110 „Rest- ausbau der Brüllsche Straße in Prummern“. |
0,00 € |
2.500,00 € |
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