Betreff
Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
587/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Errichtung einer dreigruppigen Einrichtung zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der hiesigen Kindergartenbedarfsplanung ist festzustellen, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch 116 Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 in Kindertageseinrichtungen angemeldet sind, jedoch noch keine Betreuungszusage erhalten haben.

 

Bereits in den letzten beiden Jahren wurde der Jugendhilfeausschuss über die jeweilige Versorgungssituation im Bereich der Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen informiert. Hierbei war bereits zu erkennen, dass die Versorgungssituation, insbesondere im Innenstadtbereich, sehr angespannt war.

 

Aufgrund des Ausbaus der U3-Betreuungsplätze reduzierte sich im Bereich der Kinder über 3 Jahren die Anzahl der Betreuungsplätze. Zum Zeitpunkt der Planungen des U3-Ausbaus wurde in allen Jugendamtsbezirken davon ausgegangen, dass die Kinderzahlen im Rahmen des demographischen Wandels zurückgehen würden und der hierdurch geringer werdende Bedarf durch die eintretende Verringerung des Platzangebotes kompensiert werden könne.

 

In den folgenden Jahren wurde jedoch, allen vorherigen Prognosen zum Trotz, erkennbar, dass die Kinderzahlen stabil blieben und in manchen Bereichen sogar anstiegen. Diese Tatsache verursachte mitunter zunächst die entstandene angespannte Versorgungssituation, insbesondere im Ü3-Bereich.

 

Um der Situation entgegen zu wirken, wurde bereits eine vierte Gruppe in der städtischen Kita Bauchem eingerichtet, für die die Heimaufsicht des Landesjugendamtes nur eine befristete Betriebserlaubnis erteilte, da die Gruppe den Bewegungsraum der Einrichtung belegt und dies Einschnitte in der Nutzung für die anderen Kinder zur Folge hat. Angedacht war diesbezüglich zunächst eine bauliche Erweiterung der Kita in Bauchem, um die Gruppe und eine weitere Gruppe zu verfestigen.

 

Zwischenzeitlich erhöhen sich jedoch der Bedarf und damit der Versorgungsdruck durch zusätzliche Gegebenheiten. Neben einem allgemein aus anderen Bereichen des Landes zu verzeichnenden Zuzug von Familien und Alleinerziehenden, die hier leer stehende Wohnungen belegen, bringt die Zuwanderung von Asylbegehrenden Personen und Familien sowie sonstigen Flüchtlingen erhöhte Betreuungsbedarfe mit sich. Nach Informationen des Landesjugendamtes wird sich die Anzahl der Kinder von jungen Flüchtlingsfamilien durch Gurten in Deutschland in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Gerade für diesen Personenkreis ist im Rahmen des Integrationserfordernisses sowie des Spracherwerbs der Kinder eine frühzeitige Betreuungsform wichtig und erforderlich. Schließlich wird ein anteiliger weiterer Bedarf an Plätzen durch die Tatsache hervorgerufen, dass Regelplätze in einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Inklusion, also der Betreuung von Kindern mit einem Förderbedarf, wegfallen, da durch Einzelintegrationen mehrere Regelplätze belegt werden.

 

Den Erfahrungen der letzten Jahre zufolge melden Eltern aus Sorge um einen Betreuungsplatz ihre Kinder bereits sehr früh, mitunter sogar unmittelbar nach der Geburt an, ziehen bei einem Platzangebot ihre Anmeldung zurück, weil ihnen die Aufnahme doch zu früh erscheint.

 

Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungswerte sowie der zuvor geschilderten Entwicklung scheint eine Erweiterung in Bauchem jedoch nicht ausreichend, die bestehenden und sich entwickelnden Bedarfe zu decken. Die Verwaltung schlägt daher die Errichtung einer weiteren dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Innenstadtbereich vor.

 

Da die Anzahl von Kindern mit Förderbedarfen zunimmt und erkennbar ist, dass je nach Förderbedarf insbesondere integrativ arbeitende Einrichtungen, die die Vorstellung einer funktionierenden Inklusion bereits leben, zur Betreuung angefragt werden, wäre auch denkbar, eine Kindertageseinrichtung mit integrativer Ausrichtung anzustreben.

 

Die in der städt. Kita Bauchem übergangsweise eingerichtete Gruppe soll in der neuen Einrichtung aufgehen und damit dort wieder ein geordneter Regelbetreib gewährleistet werden.