Kenntnisnahme:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die Fraktion „Für GK!“ formulierte einige Fragen zur Lage der in Geilenkirchen lebenden Flüchtlinge. Das Schreiben der Fraktion ist in der Anlage beigefügt. Die Fragen werden von der Verwaltung folgendermaßen beantwortet:
·
Wie werden die Menschen beschäftigt?
Personen mit
einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung und mit jeweils
guter Bleibeperspektive haben seit November 2015 nun auch Zugang zu Integrationskursen.
Eine gute
Bleibeperspektive haben Personen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia und
Eritrea. Diese besuchen beispielsweise in Geilenkirchen Kurse beim Verein
„Lernen Fördern“, TÜV oder der VHS.
Allen Personen
steht der Besuch der vom „Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit“ angebotenen
ehrenamtlichen Deutschkurse in Geilenkirchen frei. Aktuell finden an sechs
Standorten (Zille, Oase, Süggerath, Teveren, Lindern und dem Bürgertreff) 14
Deutschkurse statt.
Darüber hinaus
befinden sich aktuell noch 18 Personen in der Praktikumsphase des Projekts
„Geilenkirchen hilft“ der Franziskusheim gGmbh und der Stadt Geilenkirchen.
Acht Personen
befinden sich in einem Praktikum in Industrie- und Handwerksbetrieben, neun
Personen gehen einer Erwerbstätigkeit nach.
Weiter sind noch
22 Personen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit beim städt. Bauhof, dem
Kleiderkarussell und der Fahrradwerkstatt eingesetzt.
·
Wie viele Menschen können einer Arbeit
nachgehen?
Welche
Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen
bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab.
Das Bundesamt
erteilt Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt
sie, bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben.
Personen, die
sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen
Bescheid erhalten haben, bei denen aber die Abschiebung ausgesetzt wurde,
erhalten von der Ausländerbehörde eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung“, die Duldung
genannt wird.
Die Behörden
sind teilweise noch so überlastet, dass viele Asylsuchende erst nach Wochen
oder Monaten einen Asylantrag stellen können. Sie erhalten eine „Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender“ (BÜMA § 63 a AsylG). Die Zeiten mit BÜMA sollten
bei den Fristen für den Arbeitsmarktzugang den Zeiten mit Aufenthaltsgestattung
gleichgestellt sein.
Bevor Personen
mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung eine Arbeit aufnehmen
können, müssen sie die Genehmigung zur
Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Dies ist frühestens nach drei Monaten nach Stellung des
Asylgesuchs möglich. Dabei entscheidet die Ausländerbehörde im
jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung
erteilt wird.
Zudem ist
grundsätzlich die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die
Ausländerbehörde holt die Zustimmung der
Arbeitsagentur ein.
Die Zustimmung
der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme wird auch Vorrangprüfung genannt. Hier
werden drei Kriterien geprüft: die Auswirkungen der Beschäftigung auf den
Arbeitsmarkt, ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen und die konkreten
Arbeitsbedingungen.
Nach
15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfallen die ersten zwei Kriterien der
Vorrangprüfung und es wird bis zur Vollendung des vierjährigen Aufenthalts, mit
dem die Beschäftigung gänzlich zustimmungsfrei wird, nur noch die
Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen geprüft.
Personen, die
eine Duldung besitzen, dürfen keiner
Beschäftigung nachgehen, wenn sie eingereist sind, um Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, wenn sie aufenthaltsbeendende
Maßnahmen verhindern, indem sie zum Beispiel über ihre Identität oder
Staatsangehörigkeit täuschen oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland
stammen und ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist.
Wie viele
Flüchtlinge einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist aus den vorgenannten
Gründen hier nicht bekannt. Aktuell gehen neun Flüchtlinge einer
Erwerbstätigkeit nach. Acht Personen können aus ihrem Einkommen ihren
Lebensunterhalt selbst bestreiten und sind nicht auf Asylbewerberleistungen
angewiesen.
Jeder Flüchtling
kann sich, unabhängig von seinem aktuellen Aufenthaltsstatus, beim
Integrationspoint in Heinsberg beraten lassen.
·
Sind die Menschen in Vereinen aktiv?
Die genaue
Anzahl der in Vereinen aktiven Flüchtlinge ist hier nicht bekannt. Aus den Abrechnungen für Leistungen für Bildung und
Teilhabe ist ersichtlich, dass die Flüchtlingskinder in Fußball- und
Turnvereinen aktiv sind. Einige männliche Flüchtlinge spielen in den hiesigen
Fußballvereinen in Süggerath, Teveren, Lindern und Bauchem.
·
Wie stellt sich die Situation insbesondere
der Frauen dar?
Fast alle Frauen sind im
Familienverbund eingereist, eine Frau ist alleinreisend und drei Frauen sind
alleinerziehend. In Lindern wird ein ehrenamtlicher Deutschkurs nur für Frauen
angeboten.
·
Wurden Asylbewerber in diesem Jahr bereits
anerkannt? Was geschieht dann mit ihnen?
Es werden laufend
Anerkennungen von Flüchtlingen ausgesprochen. Diese wechseln dann aus dem Bezug
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Bezug von Leistungen
nach dem SGB II. Somit werden sie Kunden
des Jobcenters und erhalten von dort ihre Leistungen.
·
Welche Erfahrungen wurden mit
traumatisierten Menschen gemacht, wie kann ihnen geholfen werden?
Das Erkennen
einer Traumatisierung ist meist schwierig, da die Betroffenen in vielen Fällen
nicht offen darüber sprechen können und die Symptome oft erst später zum
Vorschein kommen.
Die Flüchtlinge
werden im Bedarfsfall durch ihre Hausärzte an entsprechende Fachärzte
überwiesen.
·
Sind die geplanten Maßnahmen zur
Unterbringung der Flüchtlinge ausreichend oder gibt es eine Überkapazität?
Aktuell sind die der Stadt
Geilenkirchen zugewiesenen Flüchtlinge dezentral an 41 Standorten im gesamten
Stadtgebiet untergebracht. Dabei handelt es sich um acht städtische Unterkünfte
und 33 Anmietungen. Durch den Ankauf eines ehemaligen Mannschaftshauses und den
Neubau „An der Friedensburg“ verfügt die Stadt derzeit über ausreichend
Unterkunftsplätze. Aktuell wurden bereits drei Privatanmietungen aufgegeben und
zukünftig werden bisher genutzte städtische Unterkünfte wieder auf dem freien
Wohnungsmarkt angeboten. Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird
flexibel auf die neue Situation reagiert.
·
Wie ist die Stimmungslage bei den
Flüchtlingen? Stichwort: „Lagerkoller“
Die Stimmungslage der Flüchtlinge
ist unterschiedlich zu bewerten. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
· Nehmen die Flüchtlinge die angebotenen
Beschäftigungs- bzw. Integrationsangebote
wahr,
· die unterschiedliche Bearbeitungsdauer der
Asylverfahren,
· die Bleibeperspektive in Deutschland,
· die familiäre Situation, Alleinreisender
oder Familienverbund.
·
Gibt es spezifische Probleme an den
einzelnen Standorten?
Durch die
dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge und die positive Resonanz der Bürger
kommt es an keinem der Standorte zu größeren Problemen. Einzelne Beschwerden
erfolgen, gerade in der warmen Jahreszeit, zum Thema Lärmbelästigung (laute
Musik bei geöffneten Fenstern bzw. lautes Telefonieren vor den Unterkünften in
den Abendstunden). Diesen Beschwerden wird dann von städtischer Seite
nachgegangen.
·
Wie beurteilen Sie die Situation der
ehrenamtlichen Helfer?
Die
ehrenamtlichen Helfer werden vom „Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit“ durch die
Gemeindesozialarbeiterin des Caritasverbands betreut.
Ihr Einsatz
erfolgt nach den individuellen Wünschen in verschiedenen Bereichen der
Flüchtlingshilfe.
Die Ehrenamtler sind beispielsweise in folgenden Einsatzbereichen aktiv:
· Dolmetschertätigkeiten
· Begleitung bei Behördengängen und
Arztbesuchen
· Betreuung einzelner Flüchtlingsunterkünfte
· Einzelbetreuung von Flüchtlingen
· Betreuung von Familien
· Fahrradwerkstatt
· Kleiderkarussell
· Mietraumakquise und Begleitung zum Jobcenter
bei anerkannten Flüchtlingen
· Deutschunterricht etc.
Teilweise entstehen zwischen den
Ehrenamtlern und den Flüchtlingen enge persönliche Beziehungen. Oft herrscht
auch Unverständnis über die teilweise extrem lange Dauer der Asylverfahren oder
über Entscheidungen der Ausländerbehörde (z. B. Versagung der
Arbeitserlaubnis).
Der „Runde Tisch für
Flüchtlingsarbeit“ bereitet die Flüchtlingspaten durch Schulungsangebote auf
diese Herausforderung vor.
Die Schulungsangebote beinhalten u. a.
folgende Themenfelder:
·
die
rechtliche Situation von Flüchtlingen
·
Interkulturelle
Sensibilisierung
·
Flucht,
Trauma
·
Prävention
sexualisierter Gewalt.