Betreff
Anfrage der Fraktion "Für GK!" - Sachstandsbericht zur Lage der in Geilenkirchen lebenden Flüchtlinge
Vorlage
588/2016
Art
Vorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Die Fraktion „Für GK!“ formulierte einige Fragen zur Lage der in Geilenkirchen lebenden Flüchtlinge. Das Schreiben der Fraktion ist in der Anlage beigefügt. Die Fragen werden von der Verwaltung folgendermaßen beantwortet:

 

 

·           Wie werden die Menschen beschäftigt?

 

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung und mit jeweils guter Bleibeperspektive haben seit November 2015 nun auch Zugang zu Integrationskursen.

Eine gute Bleibeperspektive haben Personen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia und Eritrea. Diese besuchen beispielsweise in Geilenkirchen Kurse beim Verein „Lernen Fördern“,  TÜV oder der VHS.

Allen Personen steht der Besuch der vom „Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit“ angebotenen ehrenamtlichen Deutschkurse in Geilenkirchen frei. Aktuell finden an sechs Standorten (Zille, Oase, Süggerath, Teveren, Lindern und dem Bürgertreff) 14 Deutschkurse statt.

Darüber hinaus befinden sich aktuell noch 18 Personen in der Praktikumsphase des Projekts „Geilenkirchen hilft“ der Franziskusheim gGmbh und der Stadt Geilenkirchen.

Acht Personen befinden sich in einem Praktikum in Industrie- und Handwerksbetrieben, neun Personen gehen einer Erwerbstätigkeit nach.

Weiter sind noch 22 Personen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit beim städt. Bauhof, dem Kleiderkarussell und der Fahrradwerkstatt eingesetzt.

 

·           Wie viele Menschen können einer Arbeit nachgehen?

 

Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab.

Das Bundesamt erteilt Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie, bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben.

 

Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen Bescheid erhalten haben, bei denen aber die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung“, die Duldung genannt wird.

 

Die Behörden sind teilweise noch so überlastet, dass viele Asylsuchende erst nach Wochen oder Monaten einen Asylantrag stellen können. Sie erhalten eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BÜMA § 63 a AsylG). Die Zeiten mit BÜMA sollten bei den Fristen für den Arbeitsmarktzugang den Zeiten mit Aufenthaltsgestattung gleichgestellt sein.

 

Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung eine Arbeit aufnehmen können, müssen sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Dies ist frühestens nach drei Monaten nach Stellung des Asylgesuchs möglich. Dabei entscheidet die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird.

 

Zudem ist grundsätzlich die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Arbeitsagentur ein.

 

Die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme wird auch Vorrangprüfung genannt. Hier werden drei Kriterien geprüft: die Auswirkungen der Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt, ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen und die konkreten Arbeitsbedingungen.

 

Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfallen die ersten zwei Kriterien der Vorrangprüfung und es wird bis zur Vollendung des vierjährigen Aufenthalts, mit dem die Beschäftigung gänzlich zustimmungsfrei wird, nur noch die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen geprüft.

Personen, die eine Duldung besitzen, dürfen keiner Beschäftigung nachgehen, wenn sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, wenn sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, indem sie zum Beispiel über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist.

 

Wie viele Flüchtlinge einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist aus den vorgenannten Gründen hier nicht bekannt. Aktuell gehen neun Flüchtlinge einer Erwerbstätigkeit nach. Acht Personen können aus ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sind nicht auf Asylbewerberleistungen angewiesen.

 

Jeder Flüchtling kann sich, unabhängig von seinem aktuellen Aufenthaltsstatus, beim Integrationspoint in Heinsberg beraten lassen.

 

·           Sind die Menschen in Vereinen aktiv?

 

Die genaue Anzahl der in Vereinen aktiven Flüchtlinge ist hier nicht bekannt. Aus den  Abrechnungen für Leistungen für Bildung und Teilhabe ist ersichtlich, dass die Flüchtlingskinder in Fußball- und Turnvereinen aktiv sind. Einige männliche Flüchtlinge spielen in den hiesigen Fußballvereinen in Süggerath, Teveren, Lindern und Bauchem.

 

·           Wie stellt sich die Situation insbesondere der Frauen dar?

 

Fast alle Frauen sind im Familienverbund eingereist, eine Frau ist alleinreisend und drei Frauen sind alleinerziehend. In Lindern wird ein ehrenamtlicher Deutschkurs nur für Frauen angeboten.

 

·           Wurden Asylbewerber in diesem Jahr bereits anerkannt? Was geschieht dann mit ihnen?

 

Es werden laufend Anerkennungen von Flüchtlingen ausgesprochen. Diese wechseln dann aus dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II.  Somit werden sie Kunden des Jobcenters und erhalten von dort ihre Leistungen.

 

·           Welche Erfahrungen wurden mit traumatisierten Menschen gemacht, wie kann ihnen geholfen werden?

 

Das Erkennen einer Traumatisierung ist meist schwierig, da die Betroffenen in vielen Fällen nicht offen darüber sprechen können und die Symptome oft erst später zum Vorschein kommen.

Die Flüchtlinge werden im Bedarfsfall durch ihre Hausärzte an entsprechende Fachärzte überwiesen.

 

·           Sind die geplanten Maßnahmen zur Unterbringung der Flüchtlinge ausreichend oder gibt es eine Überkapazität?

 

       Aktuell sind die der Stadt Geilenkirchen zugewiesenen Flüchtlinge dezentral an 41 Standorten im gesamten Stadtgebiet untergebracht. Dabei handelt es sich um acht städtische Unterkünfte und 33 Anmietungen. Durch den Ankauf eines ehemaligen Mannschaftshauses und den Neubau „An der Friedensburg“ verfügt die Stadt derzeit über ausreichend Unterkunftsplätze. Aktuell wurden bereits drei Privatanmietungen aufgegeben und zukünftig werden bisher genutzte städtische Unterkünfte wieder auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten. Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird flexibel auf die neue Situation reagiert.

 

·           Wie ist die Stimmungslage bei den Flüchtlingen? Stichwort: „Lagerkoller“

 

Die Stimmungslage der Flüchtlinge ist unterschiedlich zu bewerten. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

·      Nehmen die Flüchtlinge die angebotenen Beschäftigungs- bzw. Integrationsangebote  wahr,

·      die unterschiedliche Bearbeitungsdauer der Asylverfahren,

·      die Bleibeperspektive in Deutschland,

·      die familiäre Situation, Alleinreisender oder Familienverbund.

 

·           Gibt es spezifische Probleme an den einzelnen Standorten?

 

Durch die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge und die positive Resonanz der Bürger kommt es an keinem der Standorte zu größeren Problemen. Einzelne Beschwerden erfolgen, gerade in der warmen Jahreszeit, zum Thema Lärmbelästigung (laute Musik bei geöffneten Fenstern bzw. lautes Telefonieren vor den Unterkünften in den Abendstunden). Diesen Beschwerden wird dann von städtischer Seite nachgegangen.

 

·           Wie beurteilen Sie die Situation der ehrenamtlichen Helfer?

 

Die ehrenamtlichen Helfer werden vom „Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit“ durch die Gemeindesozialarbeiterin des Caritasverbands betreut.

Ihr Einsatz erfolgt nach den individuellen Wünschen in verschiedenen Bereichen der Flüchtlingshilfe.

 

Die Ehrenamtler sind beispielsweise  in folgenden Einsatzbereichen aktiv:

·      Dolmetschertätigkeiten

·      Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen

·      Betreuung einzelner Flüchtlingsunterkünfte

·      Einzelbetreuung von Flüchtlingen

·      Betreuung von Familien

·      Fahrradwerkstatt

·      Kleiderkarussell

·      Mietraumakquise und Begleitung zum Jobcenter bei anerkannten Flüchtlingen

·      Deutschunterricht etc.

                

Teilweise entstehen zwischen den Ehrenamtlern und den Flüchtlingen enge persönliche Beziehungen. Oft herrscht auch Unverständnis über die teilweise extrem lange Dauer der Asylverfahren oder über Entscheidungen der Ausländerbehörde (z. B. Versagung der Arbeitserlaubnis).

 

Der „Runde Tisch für Flüchtlingsarbeit“ bereitet die Flüchtlingspaten durch Schulungsangebote auf diese Herausforderung vor.

 

Die Schulungsangebote beinhalten u. a. folgende Themenfelder:

·      die rechtliche Situation von Flüchtlingen

·      Interkulturelle Sensibilisierung

·      Flucht, Trauma

·      Prävention sexualisierter Gewalt.