Betreff
Personalstand in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
845/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (s. Anlage zu TOP 2) informiert Verwaltung über die Personalsituation in den städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

Der Antrag bezog sich ursprünglich auf den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur und wird mit Zustimmung des Fraktionsvorsitzenden zuständigkeitshalber im Jugendhilfeausschuss behandelt.

 

Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes in NRW zum 01.08.2008 hat der Gesetzgeber Vorgaben für die Personalausstattung der jeweiligen Kindertageseinrichtung gemacht, die sich in erster Linie an der jeweiligen Gruppenform und den Betreuungszeiten orientieren. Die Vorhaltung dieser Personalausstattung ist u. a. Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die Vorgaben des Landes berücksichtigten den in den einzelnen Gruppen auftretenden Betreuungsaufwand, dem ja auch bereits durch die Belegungszahl in den jeweiligen Gruppenformen  Rechnung getragen wird.

 

Diese vorgegebene Personalausstattung wurde auch jederzeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Die in der Folge durch Revisionen  des Kinderbildungsgesetzes zusätzlich bewilligten Mittel für die U3-Betreuung, die Sprachförderung sowie die zur Verfügung gestellte Verfügungspauschale wurden ebenfalls vollumfänglich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung des Personalbestandes eingesetzt.

 

Neben der grundsätzlichen Erhöhung der Personalausstattung in allen Einrichtungen wurden die Mittel für die alltagsintegrierte Sprachförderung sowie die Verfügungspauschale gebündelt und zunächst eine Springerstelle für alle drei Einrichtungen geschaffen, die durch eine Erzieherin in Vollzeit besetzt wurde. Hierdurch sollten Synergieeffekte erzielt werden, beispielsweise durch gezielte und intensivere Fortbildungen für eine Kraft. Zwischenzeitlich konnte jedoch festgestellt werden, dass die Bündelung in einigen Bereichen nicht optimal ist, sodass die Personalanteile der Springerstelle zwischenzeitlich auf die einzelnen Kitas aufgeteilt wurden und dort in der Personalausstattung weitere Überhänge geschaffen wurden.

 

Die Personalausstattung in den städtischen Kitas ab dem 01.08.2016 kann den in der Anlage beigefügten Aufstellungen entnommen werden.