Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
Vorlage
589/2016
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 07.06.2016 Urteile in fünf dort anhängigen Verfahren gefällt, in denen Elternbeiträge für Geschwisterkinder eines beitragsfreien Vorschulkindes erhoben wurden. Die entsprechende Regelung in der Satzung der satzungsgebenden Stadt Kempen wurde in den Urteilen für unwirksam und nichtig erklärt.

 

Der Satzungstext der Stadt Kempen entspricht im Wortlaut der Regelung in der hiesigen Elternbeitragssatzung, so dass, nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils, die bisher hier angewandte Regelung ebenfalls als nicht rechtmäßig einzustufen wäre.

 

Zur einer abschließenden rechtlichen Bewertung und einer Entscheidung über die Verfahrensweise für die Vergangenheit bleiben noch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes  sowie die Rechtskraft des Urteils abzuwarten.

 

Der Ausschuss möge jedoch über eine zukünftige Regelung in der Satzung beraten und dem Rat der Stadt Geilenkirchen ggf. einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Satzung machen.