Betreff
Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens zum Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Geilenkirchen, Flur 1, Flurstück 319 (Janusz-Korczak-Schule)
Vorlage
597/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Zum Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Geilenkirchen, Flur 1, Flurstück 319 in Hünshoven (derzeit Janusz-Korczak-Schule) wird ein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Die Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg wird bekanntlich aufgrund der Inklusion komplett neu strukturiert. Seit Längerem steht fest, dass die Janusz-Korczak-Schule in Hünshoven spätestens im Sommer 2019 ausläuft. Der Mietvertrag mit dem Schulträger Kreis Heinsberg wurde auf Beschluss des Rates vom 17.02.2016 entsprechend angepasst und ermöglicht eine Nachnutzung der Immobilie auch zu einem früheren Zeitpunkt.

 

Hinsichtlich der hohen Bewirtschaftungskosten und der Möglichkeit, zu einer städtebaulichen Aufwertung des Areals zu gelangen,  die sich im Rahmen der Nachnutzung bietet, ist es sinnvoll, die Immobilie zu veräußern.

 

Hierbei soll die Form der Nachnutzung nicht vorgegeben werden. Vielmehr soll im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens Interessenten die Möglichkeit geboten werden, Vorschläge für neue Nutzungs-/Bebauungskonzepte einzureichen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes.

 

Das Bieterverfahren würde nach Zustimmung durch den Stadtrat in den örtlichen Tageszeitungen und auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

 

Die Höhe des Kaufpreisangebotes soll nicht das alleinige Entscheidungskriterium dafür sein, welcher Bieter letztendlich den Zuschlag erhält. Die eingereichten Konzepte sollen daneben qualitativ bewertet und dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt werden, der dann dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag gibt. Daneben würde auch der Haupt- und Finanzausschuss die abgegebenen Gebote beraten und gleichfalls einen Beschlussvorschlag an den Rat machen.

 

 

Die vorstehende Vorlage wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2016 erörtert. Grundlage der Beratung war das von der Verwaltung erarbeitete Papier „Öffentliches Bieterverfahren“, das auch Anlage der Einladung zur Sitzung des HFA am 07.09. war.

 

In diesem Papier wurde auf Seite 2 ein Mindestangebot vorgeschlagen, mit folgendem Wortlaut:

 

„Das Preisangebot sollte jedoch den Betrag von 625.00,00 € nicht unterschreiten. Bei einem Kaufangebot für eine Teilfläche (nur möglich für bebauten Grundstücksteil!) reduziert sich das Mindestangebot um 50,00 € je m², der weniger erworben wird.“

 

Im Rahmen der in der Sitzung geführten Diskussion wurde seitens der Ausschussmitglieder deutlich gemacht, im Bieterverfahren kein Mindestgebot zu nennen.

Die Verwaltung entspricht diesem Wunsch und streicht den oben zitierten Absatz aus dem Papier „Öffentliches Bieterverfahren“.

 

Der an den Rat gerichtete Beschlussvorschlag ändert sich im Wortlaut nicht. Grundlage ist jedoch nunmehr, im Rahmen des öffentlichen Bieterverfahrens kein Mindestgebot zu nennen.   

 


Anlagen:

Öffentliches Bieterverfahren

Exposé „Nachnutzung einer denkmalgeschützten ehem. Schule mit Nebenanlagen in zentralem Wohngebiet“