Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2016 haben sich die nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz 2016 |
Überplanmßig/
außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
03.211.01 03.211.01 09110.40019 03.211.01 09110.40020 |
Grundschulen Die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen
in der GGS Geilenkirchen können derzeit nicht so zügig, wie ursprünglich
geplant, umgesetzt werden. Mit einer Umsetzung der sich aus dem
Brandschutzkonzept ergebenden Maßnahmen wird frühestens Ende dieses Jahres
begonnen werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass
die bei Untersachkonto 09110.40018 („Erfüllung von Brandschutzauflagen in der
GGS Geilenkirchen“) veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 €
sowie die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € nicht
vollumfänglich in Anspruch genommen werden können. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist
vorgesehen, die ebenfalls noch ausstehenden, überschaubaren
Brandschutzmaßnahmen sowohl in der KGS Teveren als auch in der GGS Gillrath
nunmehr planerisch zu erfassen und zeitnah umzusetzen. Im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung war ursprünglich vorgesehen, diese beiden Schulen erst im Jahre
2019 umzusetzen. Für die Erfüllung von
Brandschutzauflagen in der KGS Teveren und in der GGS Gillrath werden im
laufenden Haushaltsjahr je Schule Mittel in Höhe von 50.000 € benötigt, die,
wie unten dargestellt, außerplanmäßig bereit gestellt werden müssen. Die Deckung erfolgt durch
Minderauszahlungen beim Projekt „Erfüllung von Brandschutzauflagen in der GGS
Geilenkirchen, Untersachkonto 03110.40018“ in gleicher Höhe. Grundschulen Erfüllung von Brandschutzauflagen in der KGS Teveren Grundschulen Erfüllung von Brandschutzauflagen in der GGS Gillrath |
0 € 0 € |
50.000 € 50.000 € |
X X |
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