Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Entwurfes der 69. Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
610/2016
Aktenzeichen
61 20 01 69
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen. Die 69. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Der Vorentwurf der 69. Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen.

 

Aus diesen Beteiligungen sind Stellungnahmen hervorgegangen, die im nachfolgenden Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen sind.

 

Der Entwurf wurde nicht in wesentlichen Punkten geändert und könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.