Betreff
Fahrbandeckenerneuerung der B 56 / B221, Ortsumgehung Geilenkirchen
Vorlage
850/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Seitens des Landesbetrieb Straßenbau NRW sollte in diesem Jahr auf der Ortsumgehung B56/B221 (zwischen Immendorf und Tripsrath) eine Deckensanierung durchgeführt werden. Eine erste Information des UBA hierüber erfolgte der Sitzung am 14.06.2016. Die Arbeiten sollten in einigen Streckenabschnitten unter Teil- und Vollsperrung erfolgen. Eine Umleitung des Verkehrs war über städtische Straßen vorgesehen. Da der zu erwartende Verkehr von den städtischen Straßen nicht aufzunehmen ist, wurden von der Verwaltung deutliche Einwendungen erhoben.

 

Mit Schreiben vom 24.06.2016 teilte der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass in diesem Jahr zunächst die unten aufgeführten Abschnitte saniert werden, da hier keine Umleitung des Verkehrs über städtische Straßen notwendig ist.

 

1)     B56, Abschnitt Gillrath, Kolpingweg bis B56/B221

è Vollsperrung mit Umleitung über Kreisbahnstraße, Bergstraße, K3, Müncherather Str., L42

 

2)     B56 Ortsumgehung Geilenkirchen, zwischen Frelenberger Weg und Aachener Straße

è Keine Umleitung; Engstellensignalisierung und 300 m Bauabschnitt

 

3)     B56 Ortsumgehung Geilenkirchen, zwischen Aachener Straße und B57n

è Einbahnstraße Osten, Aldenhoven, offen

       Fahrtrichtung Westen gesperrt mit Umleitung über B57n, L225, L164 

       (Übach-Palenberg/Boscheln)

 

Die Deckensanierung in den restlichen Bereichen soll in 2017 durchgeführt werden. Zuvor erfolgen weitere Erörterungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Dabei ist derzeit davon auszugehen, dass innerörtliche Umleitungstrecken ausschließlich auf Landesstraßen erfolgen werden. Dem Ausschuss wird über den Fortgang der Maßnahmevorbereitung berichtet.