Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Umverteilung von Finanzmitteln zur Vereinsbezuschussung
Vorlage
613/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinsbezuschussung wird wie folgt geändert:

 

Das Punktesystem wird unverändert beibehalten.

 

Die Zuschusstöpfe werden von bislang drei (Kulturbereich, Sportbereich, Jugendbereich) auf zwei (Kultur- und Jugendbereich, Sportbereich) reduziert. Die Jugendgruppen konkurrieren künftig mit den übrigen Kulturvereinen um die Zuschüsse.

 

Im Kultur- und Jugendbereich werden Mittel in Höhe von insgesamt 10.500,00 € zur Verfügung gestellt. Im Sportbereich verbleiben Mittel in Höhe von 13.500,00 €.


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan 2016 stehen folgende Finanzmittel für die Bezuschussung von Vereinen zur Verfügung.

 

Zuschuss für kulturelle Vereine: 6.000 €

Zuschuss für Sportvereine: 13.500 €

Zuschuss für Jugendverbände: 4.500 €

 

Die Zuschüsse werden derzeit jeweils wie folgt auf die Vereine aufgeteilt:

 

a)     Zu verteilende Gesamtsumme (z.B. 6.000 € für kulturelle Vereine) : Gesamtpunktzahl aller Vereine ergibt den Punktwert in €

b)     Ermittelte Punktzahl der einzelnen Vereine * Punktwert in € ergibt den Zuschussbetrag

c)      Als Höchstzuschuss wird der Betrag von 750 € festgesetzt

 

Die Punkte für die einzelnen Vereine werden wie folgt vergeben:

 

  1. Kulturbereich

a)      Jugendliche bis 18 Jahre             je Mitglied                             1,25 Punkte

b)      Zuschlag nach Vereinsstärke       bis 50 Mitglieder                   25 Punkte

51-100 Mitglieder                 20 Punkte

101-200 Mitglieder               15 Punkte

 

  1. Sportbereich

a)      Jugendliche bis 18 Jahre              je Mitglied                             1,25 Punkte

b)      Zuschlag nach Vereinsstärke       bis 200 Mitglieder                 50 Punkte

201-300 Mitglieder               40 Punkte

301-400 Mitglieder               30 Punkte

401-500 Mitglieder               20 Punkte

                                                                                  Über 500 je 100 Mitglieder   10 Punkte

c)      Zuschlag für jede Jugendmannschaft                                         10 Punkte

d)      Zuschlag für jede Seniorenmannschaft                                      5 Punkte

 

  1. Jugendbereich

a)      Jugendliche bis 18 Jahre              je Mitglied                             1,25 Punkte

b)      Zuschlag nach Gruppenstärke     bis 50 Mitglieder                   25 Punkte

51-100 Mitglieder                 20 Punkte

101-200 Mitglieder               15 Punkte

Ab 200 Mitglieder je

angef. 100 Mitglieder           10 Punkte

 

 

Diese Verteilung hat in den vergangenen Jahren zu einer vermeintlichen Übervorteilung des Jugendbereichs geführt. Da es nur noch fünf Jugendgruppen im Stadtgebiet gibt, haben selbst mitgliederschwache Jugendgruppen den Höchstzuschuss von 750 € erhalten. Dagegen haben Kulturvereine mit einer deutlich höheren Mitgliederanzahl nur einen Bruchteil des o.g. Zuschusses erhalten.

 

Beispiel: Eine Verein aus dem Jugendbereich mit 19 Mitgliedern, davon 2 Jugendlichen, erhält derzeit den Höchstzuschuss von 750 €, dagegen ein Musikverein aus dem kulturellen Bereich mit 92 Mitgliedern, davon 66 Jugendlichen, nur 345,10 €.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Vermerk vom 27.10.2015 auf diesen Zustand hingewiesen und eine Überarbeitung der Vereinsbezuschussung vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt folgende neue Vorgehensweise vor:

 

1)     Das Punktesystem wird beibehalten. Es hat sich über einen langen Zeitraum bewährt. Eine Veränderung des Punktsystems würde zu erheblichen Diskussionen innerhalb der Vereinswelt und der politischen Gremien führen. Ob am Ende ein gerechteres System gefunden werden könnte, sei dahingestellt. 

 

2)     Die Zuschusstöpfe werden von bislang drei (Kulturbereich, Sportbereich, Jugendbereich) auf zwei (Kultur- und Jugendbereich, Sportbereich) reduziert. Die Jugendgruppen konkurrieren künftig mit den übrigen Kulturvereinen um die Zuschüsse.

 

3)     Im Kultur- und Jugendbereich werden Mittel in Höhe von insgesamt 10.500,00 € zur Verfügung gestellt. Im Sportbereich verbleiben Mittel in Höhe von 13.500,00 €.

 

Unter Beachtung dieser Regelungen würde sich die o.g. beispielhafte Situation wie folgt neu darstellen:

 

-         Der Verein aus dem Jugendbereich mit 19 Mitgliedern, davon 2 Jugendlichen, erhält einen Zuschuss von 134,99 €.

-         Der Musikverein aus dem kulturellen Bereich mit 92 Mitgliedern, davon 66 Jugendlichen, erhält einen Zuschuss von 617,08 €.

 

Die Neuregelung wird vor dem Hintergrund, dass einige Jugendverbände weitere Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit aus Mitteln des Jugendamtes erhalten, für angemessen gehalten.

  


Finanzierung:

 

Mittel stehen im Haushaltsplan 2016 bereit und sind gegenseitig deckungsfähig.