Betreff
Konzept für die Bestimmung von städtischen Flächen für die Bürger zur Anpflanzung von Bäumen
Vorlage
623/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Geilenkirchen bietet die Möglichkeit, nach dem vorstehenden Konzept Bäume für bestimmte Pflanzflächen zu spenden und diese an vorher festgelegten Terminen zu pflanzen.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss durch den Umwelt- und Bauausschuss vom 26.01.2016 und den Rat vom 17.02.2016 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, Vorschläge für die Anpflanzung eines „Bürgerwaldes“ zu erarbeiten. Um einen Wald anlegen zu können, muss man die einschlägigen Vorschriften beachten. 

Wald ist wie folgt in § 2 des Bundeswaldgesetzes definiert:

 „Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.“

Für die Erstaufforstung von Waldflächen ist eine Genehmigung der Forstbehörde notwendig. Vertraglich ist die Stadt Geilenkirchen als Mitglied an die Forstbetriebsgemeinschaft Selfkant gebunden. Die Anlage eines „Waldes“ würde demnach dem Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde obliegen.

Die Verwaltung schlägt vor, keinen Wald im Sinne des Forstgesetzes anzulegen und anstelle der Bezeichnung „Bürgerwald“ die Begriffe „Pflanzflächen“ bzw. „Pflanzflächenkonzept“ zu verwenden.

Im Pflanzflächenkonzept sollen den Bürgern verschiedene  Flächen angeboten werden, um Bäume zu pflanzen.

 

Mögliche Pflanzflächen: (s. Anlage)

Geilenkirchen:                        Wurmauenpark - Nachverdichtung mit Parkbäumen         

Süggerath:                              Limitenweg - Streuobstwiese (Nutzung durch Bewohner der Unterkunft möglich)

Leiffarth/Würm:                    einreihige Allee zwischen Kinderspielplatz und Fließ

Lindern:                                  Friedhof - Einzelbäume

Gillrath:                                  Friedhof - Einzelbäume

Hünshoven:                             Friedhof - Einzelbäume

 

Der vorstehende Katalog der derzeitigen Flächen kann in den Folgejahren bedarfsweise erweitert werden. Die Auswahl des zu pflanzenden Baumes ist von der angebotenen Fläche abhängig und erfolgt jeweils unter Beteiligung des Stadtbetriebes.

 

Vorgehensweise:

Es sollen im Jahr zwei Pflanztermine angeboten werden. Die Bäume würden von der Stadt beschafft und von den Spendern bezahlt. Für eine Baumspende könnten die Spender eine Urkunde mit einem Standortnachweis erhalten. Die Bäume könnten auch auf Wunsch des Spenders  mit einer Plakette  versehen werden. Über die gespendeten Bäume würde ein separates Baumkataster geführt. Die Spender können an den Pflanzterminen teilnehmen  und öffentlichkeitswirksam an der Pflanzung mitwirken. 

Die Stadt stellt das Material zur Verfügung und die Spender pflanzen unter fachkundiger Anleitung den Baum selbst. Zudem könnte man die Anwachspflege (Gießen usw.) dritten in Form einer Patenschaft überlassen. Baumschnitt und Kronenpflege sollte aber vom Stadtbetrieb übernommen werden.

In der Spendenerklärung sollte ein Passus enthalten sein, dass für die Stadt Geilenkirchen keine Pflicht zur Nachpflanzung besteht, wenn der gespendete Baum eingehen sollte oder aus Gründen der Gefahrenabwehr beseitigt werden muss.

Verfahrenstechnisch soll das Angebot für eine Baumspende in erster Linie über das Internet abgewickelt werden.

 

Kosten der Pflanzung und Pflege:

Für die Anpflanzung der Bäume und Pflege im ersten Wuchsjahr muss man Kosten in Höhe von 350,00 € bis 400,00 € ansetzen. In der alternativen Variante (Pflanzung unter Anleitung des Stadtbetriebes) würden sich die Kosten um ca. 50 % reduzieren lassen. In den Folgejahren rechnet man mit laufenden Kosten von 60,00 € je Baum.

 

Die Kosten der Anpflanzung setzen sich wie folgt zusammen:

Für einen Obstbaum kann man im Durchschnitt 100,00 € für das Pflanzgut ansetzen, für eine Säulenstileiche ca. 140,00 €. Für die Anpflanzung mit entsprechender Schutzeinfassung, Anwachskontrolle und Bewässerung sind für das erste Jahr ca. 250,00 €  anzusetzen, sodass sich zum Beispiel für einen Obstbaum die Summe von 350,00 € ergibt.

 

Sollte man die Kosten der Anwachspflege den Spendern abverlangen wird befürchtet, dass auf Grund der hohen Kosten kaum Bäume gespendet werden und das Projekt nicht von Dauer ist. Es wird daher empfohlen nur die Kosten des Pflanzgutes von den Spendern zu erheben.