Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, östlich des "Flussviertels" und westlich des Pater-Briers-Weges
- Beratung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss)
- Verabschiedung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
647/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

2015 wurde durch den Bebauungsplan Nr. 108 das Baugebiet „Flussviertel“ erweitert. Diese Erweiterungsfläche ist in kürzester Zeit zugelaufen.

 

Nach wie vor besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken für Wohnbauzwecke, vor allem im Stadtzentrum bzw. auch in dem zum Stadtzentrum gehörenden Stadtteil Hünshoven.

 

Eine Erweiterung des Siedlungsschwerpunktes Geilenkirchen bietet sich in dem Bereich östlich des Flussviertels/westlich des Pater-Briers-Weges an, da dieser Bereich im Regionalplan überwiegend schon als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Fläche ist bereits mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, sodass landesplanerische Bedenken gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht bestehen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle geschaffen werden.

 

Die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan lautet „Flächen für die Landwirtschaft“. Die neue Darstellung soll lauten „Allgemeine Wohngebiete“. Im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan Nr. 113 aufgestellt werden (Sitzungsvorlage Nr. 646/2016).

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung. Diese Unterlagen sind auch im Ratsinfoportal einsehbar.

 

 


Anlagen:

Vorentwurf 72. Flächennutzungsplanänderung

Begründung

(im Ratsinfoportal einsehbar)