Betreff
Vorstellung eines Eckpunktepapiers zum Haushaltsplan 2017
Vorlage
852/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Haushaltsplan 2017 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2016 eingebracht und in der Sitzung des Rates am 14.12.2016 beschlossen werden.

 

Nachfolgend gibt die Verwaltung wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes bekannt. Diese Vorgehensweise soll dazu dienen, den Fraktionen frühzeitig wichtige Erkenntnisse für die Haushaltsberatungen mitzuteilen.

 

Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen stellen sich wie folgt dar:

 

I.     Erträge

 

1)     Grundsteuer A

 

Die Erträge sinken um 8.708 € auf 167.552 €.

 

2)     Grundsteuer B

 

Die Erträge steigen um rund 220.000 € auf 4.619.711 €. Grund hierfür sind Neuveranlagungen des Finanzamtes; d.h. Grundstücke, bis bisher in der Grundsteuer A veranlagt wurden, sind nunmehr der Grundsteuer B zuzurechnen.

 

3)     Gewerbesteuer

 

Die Erträge sinken um 107.860 € auf 8.557.300 €. Der Planung liegt die Annahme zu Grunde, dass im Jahr 2016 Mindererträge in Höhe von 300.000 € gegenüber der Planung 2016 erwartet werden.

 

4)     Vergnügungssteuer

 

Durch die Neueinrichtung einer Spielhalle im Gewerbegebiet steigen die Erträge aus der Vergnügungssteuer auf 390.000 € an.

 

5)     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich gegenüber dem Jahr 2016 um 622.478 € auf 10.940.360 €. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Innenministeriums zu Grunde.

 

6)     Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt gegenüber dem Jahr 2016 um 260.099 € auf 1.291.368 € an. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Innenministeriums zu Grunde.

 

7)     Schlüsselzuweisungen vom Land

 

Die Schlüsselzuweisungen steigen gegenüber dem Jahr 2016 um rund 200.000 € auf 9.521.730 €. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung des Innenministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 zu Grunde.

 

8)     Schulpauschale

 

Die Schulpauschale reduziert sich gegenüber dem Jahr 2016 um rund 25.000 € auf 591.386 €. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung des Innenministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 zu Grunde.

 

9)     Sportpauschale

 

Die Sportpauschale verändert sich gegenüber dem Ansatz 2016 nicht. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung des Innenministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 zu Grunde.

 

10) Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich und Steuervereinfachungsgesetz

 

Die Kompensationsleistungen steigen gegenüber dem Jahr 2016 um rund 27.000 € auf 1.058.304 €. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung des Innenministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 zu Grunde.

 

11) Gaststreitkräftestationierungshilfe

 

Die Gaststreitkräftestationierungshilfe steigt gegenüber dem Jahr 2016 voraussichtlich um rund 132.000 € auf 461.332 €. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung des Innenministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 zu Grunde.

 

12) Kostenerstattung des Landes (Flüchtlinge)

 

Die pauschale Zuweisung des Landes steigt um 700.000 € auf 2.900.000 € an. Der Planung liegt eine Schätzung der voraussichtlichen Fallzahlen des Sozialamtes sowie der Entwurf der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2017 mit einer prognostizierten Kostenerstattung von 866 € pro Monat je anerkanntem Asylbewerber zu Grunde.

 

II.   Aufwendungen

 

1)     Personalaufwendungen

 

Der Ansatz steigt gegenüber dem Jahr 2016 um voraussichtlich 1.234.977 € auf 14.390.589 € an. Ursächlich hierfür sind unter anderem tarifliche Entgeltanpassungen, die Höherbewertung verschiedener Dienstposten sowie ein Stellenmehrbedarf in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und der Kindertagesstätten. Hinzu kommt die Wiedereinstellung von Personal für das Hallenbad.

 

2)     Versorgungsaufwendungen

 

Lt. Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse steigen die Versorgungsaufwendungen um 80.000 € auf 1.060.000 € an.

 

3)     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Die Aufwendungen zur Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlage (+ 328.000 €) sowie des Infrastrukturvermögens (+94.000 €) werden sich kommenden Jahr deutlich um 422.000 € erhöhen. Im Bereich der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen werden einige Mehraufwendungen (z.B. Erneuerung von Leuchten in Sporthallen auf LED) durch entsprechende Bundeszuweisungen gegenfinanziert.

 

4)     Kreisumlage

 

Die allgemeine Kreisumlage steigt gegenüber dem Jahr 2016 voraussichtlich um rund 300.000 € auf 13.515.980 € an.

 

5)     Transferaufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Die Sozialtransferaufwendungen für Asylbewerber sinken gegenüber dem Jahr 2016 voraussichtlich um 646.000 € auf nunmehr 2.940.000 €. Der Planung liegt eine Schätzung der voraussichtlichen Fallzahlen des Sozialamtes zu Grunde.

 

6)     Mieten und Pachten im Bereich Flüchtlingsunterkünfte

 

Die Aufwendungen für angemietete Wohnobjekte sinken gegenüber dem Jahr 2016 voraussichtlich um 202.700 € auf 222.700 €. Der Planung liegt eine Schätzung der voraussichtlichen Fallzahlen des Sozialamtes zu Grunde.

 

III. Hebesätze

 

Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ist vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Entwicklungen voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Es wird beabsichtigt, die Hebesätze für 2017 wie folgt festzusetzen:

-         Grundsteuer A 267 v.H.

-         Grundsteuer B 486 v.H.

-         Gewerbesteuer 418 v.H.

 

IV. Liquiditätskredite

 

Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) wird auch im Haushaltjahr 2017 entbehrlich sein.

 

V.   Investitionskredite

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann in den Jahren 2017 bis 2020 eine Nettoneuverschuldung vermieden werden, d.h. die beabsichtigte Kreditaufnahme wird geringer sein als die geplante Tilgung von Kreditverbindlichkeiten. Es kann eine kontinuierliche Entschuldung prognostiziert werden.