Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 für das Jugendamt
Vorlage
659/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2017 einzustellen und zu verabschieden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die von der Verwaltung des Jugendamtes vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den hier bewirtschafteten Untersachkonten. Die Verwaltung bittet den Ausschuss, dem Rat die Aufnahme der Vorschläge in den Gesamtplan zu empfehlen.

 

Die Aufstellung beinhaltet neben den jeweils vorgeschlagenen Ansätzen für das Jahr 2017 auch die Ergebnisse der Jahresrechnungen für Vorjahre. Für das Jahr 2016 sind jeweils der Haushaltsansatz und das aus jetziger Sicht zu erwartende Ergebnis ausgewiesen. Die Gestaltung der Aufstellung vereinfacht es,  die mehrjährige Kostenentwicklung des gesamten Jugendamtes sowie der finanziell bedeutsamsten Aufgabenbereiche in den Blick zu nehmen.

 

Das gegenüber der Planung aus jetziger Sicht zu erwartende günstigere Ergebnis für 2016 resultiert vor allem aus höheren Kostenerstattungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und geringeren Ausgaben bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Einnahmeausfall infolge der Erstattung der Kindergartenelternbeiträge für Geschwister von Vorschulkindern ist hier eingerechnet. Für 2017 erwartet die Verwaltung im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine ähnliche Bedarfslage wie in diesem Jahr. Im Bereich der Kindertagesbetreuung wird sich der Zuschussbedarf um 100.000 € erhöhen. Dies resultiert aus einer höheren jährlichen Steigerung der Kindpauschalen und einer steigenden Zahl von Tagespflegefällen.