Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
664/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen wird folgendermaßen geändert:

 

§ 3 Aufstellung der Tagesordnung

(1)   Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 12. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion vorgelegt werden.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen können Fraktionen oder mindestens ein Fünftel der Stadtverordneten Vorschläge zur Tagesordnung einer Sitzung spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag schriftlich einreichen.

 

Um sich mit den Vorschlägen inhaltlich auseinander setzen und die Sitzung gut vorbereiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Frist zur Einreichung von Vorschlägen so zu verändern, dass Vorschläge künftig spätestens am 12. Tag vor dem Sitzungstag einzureichen sind.