Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Planung und Errichtung eines Kreisverkehrs Kreuzung Herzog-Wilhelm-Straße/Am Mausberg bzw. Theodor-Heuss-Ring
Vorlage
058/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

1. Variante: - Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Die Verwaltung wird mit der Planung und Erstellung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Herzog-Wilhelm-Straße/Am Mausberg bzw. Theodor-Heuss-Ring beauftragt.

Zur Kostenreduzierung bei der Erstellung und in der Folge soll der Kreisverkehr in Niedrigbauweise mit gepflastertem Innenraum gestaltet werden. Die erforderlichen Mittel werden für den Haushalt 2017 unter Berücksichtigung möglicher Förderungen bereitgestellt

 

oder

 

2. Variante:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen, um die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes Herzog-Wilhelm-Straße (L 364)/Theodor-Heuss-Ring/Am Mausberg zu verhandeln.


Beratungsanlass:

Mit Schreiben vom 23.09.2016 (s. Anl.) beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme des Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 06.10.2016 wurde der Antrag in den Umwelt- und Bauausschuss verwiesen.

 

Sachverhalt:

Beim dem betreffenden Bereich handelt es sich um eine Verkehrsfläche des Landesbetriebes Straßenbau. Zu diesen Landestraßen gelten gesonderte Ausbaurichtlinien, d.h. etwa reduzierte Ausführungen wären nicht realisierbar.

In 2002 gab es sog. Vorfinanzierungsprojekte, bei denen die Kommunen unter Anwendung dieser Ausbaurichtlinien Kreisverkehrsplätze des Landes herstellen konnten, mit der Maßgabe einer fünfjährigen Kostenerstattung des Landes. Zu diesem Programm hatte die Stadt Geilenkirchen beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW den Antrag für eine verkehrliche Verbesserung an Landstraßen im Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße (L 364)/Theodor-Heuss-Ring/Am Mausberg beantragt und entsprechende Ausbaupläne vorgelegt. Dieser Antrag wurde im Jahr 2005 von der Zentrale des Landesbetriebes aus dem Vorfinanzierungsprogramm gestrichen, da die begrenzten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren. Ende des Jahres 2005 wurde entschieden, dass bei der Priorisierung die Kreisverkehre Berliner Ring (L 42)/Heinsberger Straße und Berliner Ring (L42)/Kreuzstraße/Am Mausberg vorrangig hergestellt werden sollten.

Dieses Vorfinanzierungsprogramm besteht heute nicht mehr.

 

Es wird vorgeschlagen die Verwaltung zu beauftragen, mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW erneut über die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes Herzog-Wilhelm-Straße (L 364)/Theodor-Heuss-Ring/Am Mausberg zu verhandeln.