Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Schüleranmeldezahlen für die Eingangsklassen der städtischen Schulen zur Kenntnis und beschließt die kommunale Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2017/18.
Sachverhalt:
Die städtischen Grundschulen führen derzeit das Schüleranmeldeverfahren
durch. Dieses wird Ende der 45. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Die
entsprechenden Zahlen können daher erst zur Ausschusssitzung vorgelegt werden.
Für die nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zu ermittelnde kommunale Klassenrichtzahl ist die Schüleranmeldezahl neben der ggfls. zu prognostizierenden Zahl von Wiederholern und zu bildenden Inklusionsklassen essentiell. Hierzu wird seitens der Verwaltung in der Sitzung ein Vorschlag unterbreitet.