Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
674/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2017 mit 1,24 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,57 €/Frontmeter festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst erstellt. Die Berechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Einrichtung der Straßenreinigung wird im kommenden Jahr von gebührenfähigen Kosten in Höhe von 136.811,39 € ausgegangen.

Die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung beläuft sich auf 124.053,32 €, da in der Berechnung eine teilweise Entnahme aus dem betreffenden Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 12.758,07 € berücksichtigt werden konnte. Dem Sonderposten konnte zuletzt per 31.12.2015 ein Betrag in Höhe von 24.571,00 € zugeführt werden, resultierend aus der Abrechnung des Jahres 2015. Im Sonderposten verbleibt für diese Gebührenart danach noch ein Betrag in Höhe 11.812,93 €, der in den Folgejahren auszugleichen oder für eine mögliche Unterdeckung in 2016 zu verwenden ist.

Die Entnahme aus dem Sonderposten erfolgt auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land-Nordrhein-Westfalen (KAG).

 

Die Eckwerte für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren sind damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben, so dass diese Gebühr im Vergleich zur Vorjahreskalkulation stabil gehalten werden kann.

 

Für die Einrichtung des Winterdienstes betragen die gebührenfähigen Kosten und damit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenkalkulation insgesamt 73.467,72 €. Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich dieser Wert um etwa 3.100 €, sodass unter Berücksichtigung der sonstigen kalkulatorischen Parameter nachfolgend eine Gebührensenkung eingeplant werden kann.

 

 

A. Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 kalkulatorisch anzusetzenden Frontmeter von insgesamt 100.043 lfdm ergibt sich eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,24 €/Frontmeter.

Die Straßenreinigungsgebühr bleibt damit im Vergleich zum Jahr 2016 unverändert.

 

 

B. Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der für den Winterdienst in 2017 maßgeblichen Frontmeter von 128.960 lfdm ergibt sich eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,57 €/Frontmeter.

Die Gebühr sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,03 €/Frontmeter (bisher 0,60 €/Frontmeter).