Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
676/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2017 auf 0,67 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche, die Schmutzwassergebühr auf 3,13 €/m³ Frischwasserverbrauch festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung erstellt. Die Berechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Einrichtung der Abwasserbeseitigung wird im kommenden Jahr von gebührenfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 6.374.969,78 € ausgegangen.

Unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors (37.000,00 €) und Entnahmen aus dem betreffenden Sonderposten für den Gebührenausgleich ergibt sich für die Gebührenkalkulation eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 6.104.584,29 €, die sich auf die Bereiche  Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserbeseitigung wie folgt aufteilt:

 

a)     Niederschlagswasserbeseitigung:                             2.231.763,30 €

b)     Schmutzwasserbeseitigung:                                      3.872.820,99 €

 

Die Entnahmen aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich betragen in diesem Kalkulationszeitraum insgesamt 233.385,49 € (§ 6 Abs. 2 S. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG). Im Sonderposten verbleibt danach noch ein Betrag in Höhe von 68.973,67 €, der in den Folgejahren auszugleichen oder für eine mögliche Unterdeckung in 2016 zu verwenden ist.

 

Unter Berücksichtigung aller für die Kalkulation maßgeblichen Faktoren und der Entnahmen aus dem Sonderposten können sowohl die Niederschlagswassergebühr als auch die Schmutzwassergebühr im Jahr 2017 unverändert bleiben.

 

 

 

A. Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 kalkulatorisch zu berücksichtigenden angeschlossenen befestigten Flächen von 3.330.990 m² ergibt sich eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,67 € je m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche. Die Niederschlagswassergebühr 2017 bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

 

 

B. Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung eines im Jahr 2017 zu erwartenden Frischwasserverbrauchs von 1.237.323 m³ ergibt sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,13 € je m³ Frischwasserverbrauch. Die Schmutzwassergebühr 2017 bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls unverändert.