Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Abfallentsorgung
Vorlage
679/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2017 auf 76,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,19 €/kg festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Einrichtung der Abfallentsorgung ist im kommenden Jahr von gebührenfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 1.842.648,71 € auszugehen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gesamtkosten um rund 165.400 €.  

Die Kostenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für die thermische Behandlung des Haus- und Sperrmülls als Leistung des Kreises (+ rd. 85.000 €) und ebenso höheren Aufwendungen für das Häckseln, Transportieren und Verwerten von Grünabfällen, die am städtischen Häckselgutplatz anfallen (+ rd. 37.000 €). Zudem wurde bei einigen Parametern aufgrund von Hochrechnungen des laufenden Jahres mit höheren Mengen bzw. Werten kalkuliert.

 

Die Kosten teilen sich in Anteile in Höhe von 980.492,22 € als Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr  und 862.156,49 € als Bemessungsgrundlage für die Gewichtsgebühr auf. Die Kostenaufteilung folgt der aktuellen Rechtsprechung, wonach die fixen Kosten dieser Einrichtung grundsätzlich auf die Grundgebühr respektive die variablen Kosten auf die Gewichtsgebühr umzulegen sind.

 

Aufgrund des Kostenanstiegs innerhalb dieser Einrichtung ist eine maßvolle Anpassung der Gebühren notwendig.

 

Eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich war für den Kalkulationszeitraum nicht möglich. Der aktuelle Buchwert dieses Sonderpostens beträgt 9.647,00 €. Die Entnahme dieses Betrages und  Berücksichtigung im jetzigen Kalkulationszeitraum hätte aufgrund der Geringfügigkeit keinerlei Auswirkungen auf die festzusetzende Gebühr. Zudem steht die Abrechnung für das Jahr 2016 noch aus, im Rahmen derer möglicherweise eine Unterdeckung zu finanzieren ist.

 

 

 

 

 

A. Grundgebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 voraussichtlich zu berücksichtigenden Einheiten von 12.913 ergibt sich eine Grundgebühr in Höhe von 76,00 €. Die Grundgebühr erhöht sich damit im Vergleich zum Jahr 2016 um 7,00 €.

 

B. Gewichtsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 voraussichtlich anfallenden Mengen von 4.509.000 kg ergibt sich eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,19 €/kg. Die Gewichtsgebühr erhöht sich damit im Vergleich zum Jahr 2016 um 0,03 €/kg.