Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für das Friedhofswesen
Vorlage
681/2016
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für das kommende Jahr wird für den Bereich des Friedhofswesens von gebührenfähigen Gesamtkosten in Höhe von 416.776,86 € ausgegangen. Zusätzlich erfolgt auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eine Entnahme aus dem betreffenden Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 1.254,97 €.

 

Das voraussichtliche Gebührenaufkommen beträgt 415.521,89 €.

 

Auf eine Anpassung der Gebührensätze kann in 2017 verzichtet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung zu. Die Gebührensätze bleiben unverändert. 

 

 

 

 

(Kämmerei, Herr Goertz, 02451 629-113)