Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014
Vorlage
682/2016
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
- Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014 entlastet/nicht entlastet.
- Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2014 und den Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Sachverhalt:
Nachdem die Beschlüsse über den Jahresabschluss gefasst wurden ist gemäß § 96 GO NRW über die Entlastung des Bürgermeisters zu beraten.