Betreff
Anregungen gemäß § 24 GO NRW hinsichtlich der Löschgruppe Beeck der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
860/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Anregungen des Herrn Schieren aus seinem Schreiben vom 16.10.2016 wird nicht gefolgt. Der vom Rat der Stadt Geilenkirchen am 27.04.2016 beschlossene Brandschutzbedarfsplan behält seine Gültigkeit.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.10.2016 macht Herr Joachim Schieren gemäß § 24 GO NRW folgende Anregungen:

 

-           Es wird angeregt, die Auswirkungen des Verlustes der ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder auch unter Berücksichtigung der „Aufwuchsfähigkeit“ erneut im Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu beraten.

-           Es wird angeregt, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Bemühungen zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges ausführlich informiert wird.

-           Es wird angeregt, den Brandschutzbedarfsplan erneut im Stadtrat zu beraten.

 

Nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden hat der Rat nach §  8 Abs. 4 der Hauptsatzung den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ein-stimmig beschlossen. Die hierin getroffenen Aussagen zu einer beabsichtigten Fusion der Löscheinheiten Würm und Beeck basieren auf fachlich fundierten Beurteilungen der einsatztaktischen und feuerwehrtechnischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten. Außerdem wurden weitere Einzelheiten aufgrund verschiedener Nachfragen von Ratsfraktionen vor der Verabschiedung des Planes näher erläutert und vertieft. Neue Erkenntnisse sind weder vorgetragen worden noch sind solche objektiv ersichtlich.