Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2017 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Schmitz wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.
In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden.
Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2017 ordentliche Erträge in Höhe von 62.995.807 € vor. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 3.222.030 €. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Steuererträgen, steigenden Schlüsselzuweisungen, steigenden Benutzungsgebühren und steigenden Kostenerstattungen vom Land im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 65.784.544 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 2.003.250 €. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Personalaufwendungen sowie steigenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 737.350 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt. Für Finanzaufwendungen, vornehmlich Zinsaufwendungen, werden 791.500 € veranschlagt.
Der Gesamtergebnisplan sieht demnach einen Jahresfehlbetrag von 2.842.887 € vor. Dies ent-spricht einer Verringerung gegenüber dem Jahr 2016 um 1.140.280 €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht eine kontinuierliche Verringerung des Jahresfehlbetrages vor. Im Jahr 2020 soll ein Überschuss in Höhe von 17.210 € und damit ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Für den Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 wurden grundsätzlich die Orientierungsdaten des Landes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Der Finanzplan 2017 sieht einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.061.401 € vor. In den Folgejahren ist dieser Saldo weiterhin positiv und steigt bis auf 4.302.373 € im Jahr 2020 an.
Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht im Jahr 2017 jedoch alleine nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite zu decken.
Der Finanzplan 2017 schließt unter Berücksichtigung aller geplanten Ein- und Auszahlungen mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von -772.599 € ab. Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 1.791.344 €.
Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 5.334.150 €. Schwerpunkte liegen im Umbau des Feuerwehrgerätehauses Prummern, der Sanierung der Mehrzweckhalle Lindern sowie dem Wiederaufbau des Hallenbades. Darüber hinaus wird in den Brandschutz städtischer Grundschulen sowie den Bau eines Bürgerhauses im Ortsteil Bauchem investiert. Zusätzlich wird im Tiefbaubereich in den Ausbau von Straßen und in die Erneuerung bzw. Erweiterung der Kanalisation investiert.
Die Steuersätze der Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2017 sollen gegenüber dem Ansatz 2016 unverändert bleiben.
Grundsteuer A = 267 v. H.
Grundsteuer B = 486 v. H.
Gewerbesteuer = 418 v. H.
Zur rechtzeitigen
Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung
aufnehmen. In der Haushaltssatzung ist ein Höchstbetrag von 15,0 Mio. € zur
Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Kassenlage im
gesamten Jahr 2016 unverändert gut zeigte.
Nach derzeitigem Kenntnisstand mussten bzw. müssen im gesamten Jahr 2016
keine Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden.
Unter Beachtung des o.g. Orientierungsdatenerlasses des Innenministeriums
NRW, des Wegfalls der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit ab 2020 sowie
unter Beachtung des Personalentwicklungskonzeptes in der Fassung der
Fortschreibung aus dem Jahr 2014 kann die Stadt Geilenkirchen im Haushaltsjahr
2020 den Haushaltsausgleich herstellen. Sollten die vorstehend genannten
Prämissen nicht eingehalten werden können, werden weitere
Konsolidierungsmaßnahmen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs erforderlich
sein.