Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung und Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
0877/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Sitzungsvorlage entsprechend abgewogen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird einschließlich ihrer Begründung (Stand 01.12.2016) verabschiedet.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 69. Flächennutzungsplanänderung wurde am 21.09.2016 zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nachfolgenden Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen. Gleichzeitig werden die im vorigen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen, sodass final über alle im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden kann.

 

Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung könnte nunmehr abgeschlossen werden.


Anlagen:

 

Abwägungsvorschlag

Stellungnahmen