Geltungsbereich: Fläche in Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde am 28.01.2016 verabschiedet. Zwischenzeitlich wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet; sie sind im beigefügten Abwägungsvorschlag vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen