Betreff
Durchführung eines Wegeeinziehungsverfahrens für einen städtischen Wirtschaftsweg in Apweiler
Vorlage
178/2010
Aktenzeichen
23 20 4
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlug dem Rat vor, die Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstück 8, in der vorgelegten Fassung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschlossen für den städtischen Wirtschaftsweg Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstück 8, groß 545 m² ein Wegeeinziehungsverfahren durchzuführen.

 

Der Weg wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Immendorf ausgewiesen. Der Weg hat keine Verkehrsbedeutung mehr. Sowohl in den Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer als auch der Bezirksregierung Köln werden keine Bedenken gegen die Einziehung erhoben.

 

Das Wegeeinziehungsverfahren wird auf der Grundlage des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungs-gesetzes durchgeführt. Aus diesem Grund erfolgt die Einziehung des Weges mittels Satzung. Der Entwurf der erforderlichen Satzung lautet:

 

 

Stadt Geilenkirchen

Der Bürgermeister

 

Satzung

 

über die Einziehung des Wirtschaftsweges in Apweiler Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstück 8 vom ...

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zz. gültigen Fassung in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zz. gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am    folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in der Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstück 8 ausgewiesene Wirtschaftsweg wird eingezogen. Der betroffene Wirtschaftsweg ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, gekennzeichnet.

 

Entgegenstehende Festsetzungen im Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Immendorf treten außer Kraft.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.