Betreff
Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Vorlage
021/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 28.10.2009 den Jugendhilfeausschuss gebildet und die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

 

Eine Übersicht über die Ausschussmitglieder ist als Anlage beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder sind nach § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO von dem Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Dies gilt nicht für Ausschussmitglieder, die bereits als Stadtverordnete verpflichtet worden sind.


Anlagenverzeichnis:

 

Übersicht über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses