Betreff
Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden und einer Stellvertretung
Vorlage
023/2009
Art
Vorlage

Sachverhalt:

Die/Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und ihre/seine Stellvertretung werden nach

§ 4 AG-KJHG in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die dem Rat der Stadt Geilenkirchen angehören.