Betreff
Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung und Verbesserung des Abschnittes der Straße "Im Gang" vom "Johann-Plum-Platz" in nordöstliche Richtung weiterführend bis zur Einmündung der "Jahnstraße"
Vorlage
235/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass die Abrechnung der Straßenbaubei­träge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) für den Abschnitt der Straße „Im Gang“ vom „Johann-Plum-Platz“ in nordöstliche Richtung weiterführend bis zur Ein­mün­dung der „Jahnstraße“ im Wege der Abschnittsbildung erfolgen soll.

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung des vorgenannten Abschnittes werden Straßenbaubeiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) in Ver­bindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Straßen­bau­bei­trägen nach § 8 KAG erhoben.

 


Sachverhalt:

Der Abschnitt der Straße „Im Gang“ in Bauchem beginnend am „Johann-Plum-Platz“ in nordöstliche Richtung weiterführend bis zur Einmündung der „Jahnstraße“ wurde im Jahr 2009 im Anschluss an die Kanal­sa­nierung erneuert und ver­bessert.

Der Ausbau erfolgte im Trennquerschnitt mit einer Fahrbahn in Asphalt und ge­pflas­ter­ten Gehweganlagen. Wo es die Ausbaubreite zuließ wurden Stell­plätze an­gelegt und zur Auflockerung des Straßenbildes Pflanzbeete in die Verkehrs­fläche inte­griert.

Insgesamt wurden durch die vorgenommene Baumaßnahme eine wieder auf Jahr­zehnte hinaus intakte Verkehrsanlagen geschaffen und die Erschließungs- und Wohn­situation der angrenzenden Grundstücke erheblich verbessert.

Da den Eigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser erneuerten und verbesserten Verkehrsanlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden, sind zum Ersatz des der Stadt entstandenen Herstellungsaufwandes Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG) zu erheben.

Die Anteile der Beitragspflichtigen am entstandenen Herstellungsaufwand richten sich nach dem geltenden Ortsrecht.

Der oben genannte Abschnitt der Straße „Im Gang“ hat die Funktion einer Haupter­schließungs­straße. Der Anteil der Bei­trags­­pflichtigen am Aufwand beträgt nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Geilenkirchen für die Gehwege 50 % und für die Fahrbahn 30 % des der Stadt entstandenen beitragsfähigen Aufwandes. Der Straßenbaubeitrag errechnet sich demnach wie folgt:

 

Zusammenstellung und Berechnung des Beitragssatzes:

 

Teileinrichtung                beitragsfähiger Aufwand     Anliegeranteil                 umlagefähiger Aufwand                        

 

Herstellung der

Gehweganlagen                          56.527,68 €                        50 %                               28.263,84 €

 

Herstellung der

Fahrbahn einschl.                      162.084,84 €                        30 %                               48.625,45 €

Straßenentwässerung                                                   

 

beitragsfähiger

Aufwand                                 218.612,52 €

 

umlagefähiger

Aufwand                                                                                                                       76.889,29 €

 

Der von den Anliegern zu tragende Aufwand ist nach § 4 der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßen­bauliche Maßnahmen in der Stadt Geilenkirchen auf die durch die jeweilige Anlage er­schloss­enen Grundstücke nach der Grundstücksfläche zu verteilen. Anrechenbar ist hier­bei grundsätzlich eine Fläche bis zu einer Tiefe von maximal 40 Metern. Die Summe aller Grundstücksflächen ist die Abrechungsfläche.

 

Bei der zuzurechnenden Abrechnungsfläche von 14.002 m² ergibt sich hier ein Bei­tragssatz von:

 

                                    76.889,29 € : 14.002 m² = 5,49 € pro m²

 

Da die erfolgte Beitragsabrechnung noch nicht vollständig durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft ist, steht der genannte Beitragssatz unter dem Vorbehalt einer möglichen geringfügigen Änderung.

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Einnahme bei Untersachkonto 63000.35010 in Höhe von 76.870,98 €