Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die noch nicht genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen, die bis Ende des Jahres voraussichtlich anfallen werden.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt am 08.09.2010 wurde über die voraussichtliche Haushaltssituation berichtet. Außerdem wurde in der Zwischenzeit allen Stadtverordneten eine detaillierte Aufstellung der bis Ende des Jahres zu erwartenden Abweichungen des Ergebnisplanes übermittelt.
Aus formellen Gründen sollten bereits jetzt noch nicht genehmigte über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen, die bis Ende des Jahres voraussichtlich anfallen werden, genehmigt werden. Dies sind:
Überschreitungen
im Ergebnisplan
Untersachkonto |
Bezeichnung |
Haushalts -ansatz / € |
voraussichtliche Überschreitung / € |
02000.65500 13000.40010 21500.71200 23000.71800 33100.59000 46000.50020 46400.50020 63000.51000 78000.51000 87000.64000 88190.64000 90000.81000 90000.81100 90000.81110 90000.84500 Budget 3 Budget 16 |
Kosten für Prüfung durch die GPA Vergütung für Einsätze der Feuerwehr Kostenbeteiligung an der Beschulung der Hauptschüler Zuschuss zum Gymnasium St. Ursula Kosten für Kulturveranstaltungen Erneuerung Fensteranlage Musikschule Energetische Sanierung Kindergarten Tripsrath Unterhaltung der Straße, Wege, Plätze usw. Unterhaltung der Wirtschaftswege Mehrwertsteuer (Zahllast) Photovoltaikanlagen Mehrwertsteuer (Zahllast) Bahnhofsgebäude Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Gewerbesteuerumlage Länderfinanzausgleich Erstattungszinsen Gewerbesteuer Unterhaltung der städtischen Gebäude Aufwendungen des Jugendamtes |
5.000,00 15.000,00 188.000,00 125.000,00 30.000,00 40.000,00 40.000,00 250.000,00 10.000,00 0,00 5.000,00 700.000,00 140.000,00 580.000,00 25.000,00 584.000,00 7.730.150,00 |
15.000,00 5.000,00 40.000,00 18.000,00 8.000,00 30.000,00 40.000,00 30.000,00 10.000,00 50.000,00 85.000,00 41.500,00 8.500,00 34.500,00 110.000,00 75.000,00 1.350.000,00 |
Finanzierung:
Anlagen: