Beschlussvorschlag:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Sachverhalt:
Der Aktionskreis
Geilenkirchen e. V. beantragt aus Anlass
1. der 29. Autoausstellung am Sonntag, dem 19.03.2017
2. der Culinara am Sonntag, dem 11.06.2017
3. des Herbstfestes am Sonntag, dem 15.10.2017
4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 03.12.2017
die Verkaufsstellen im
Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und aus Anlass
1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 09.04.2017
2. des Herbstfestes am Sonntag, dem 03.09.2017
die Verkaufsstellen im
Stadtbezirk Niederheid von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet zu halten.
Nach § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens
vier Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden durch
ordnungsbehördliche Verordnung freigegeben werden. Die Freigabemöglichkeit
besteht für jeden einzelnen Stadtbezirk.
Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung lautet wie
folgt:
Ordungsbehördliche
Verordnung
über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Jahr 2017
in der Stadt
Geilenkirchen
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 wird von der
Stadt Geilenkirchen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der
Stadt Geilenkirchen vom … verordnet:
§ 1
Aus Anlass
1. der 29. Autoausstellung am
Sonntag, dem 19.03.2017
2. der Culinara am Sonntag,
dem 11.06.2017
3. des Herbstfestes am
Sonntag, dem 15.10.2017
4. des Nikolausmarktes am
Sonntag, dem 03.12.2017
dürfen die Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Aus Anlass
1. des Frühlingsfestes am
Sonntag, dem 09.04.2017
2. des Herbstfestes am
Sonntag, dem 03.09.2017
dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid (§ 3 Abs. 1 Buchstabe
h der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen) von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 3
Die Verordnung tritt am Tage
nach ihrer Verkündung in Kraft.
Geilenkirchen, …
Stadt Geilenkirchen
als örtliche Ordnungsbehörde
Georg Schmitz