Betreff
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017
Vorlage
0894/2017
Aktenzeichen
32 40 40
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Aktionskreis Geilenkirchen e. V. beantragt aus Anlass

 

1. der 29. Autoausstellung am Sonntag, dem 19.03.2017

2. der Culinara am Sonntag, dem 11.06.2017

3. des Herbstfestes am Sonntag, dem 15.10.2017

4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 03.12.2017

 

die Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

und aus Anlass

 

1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 09.04.2017

2. des Herbstfestes am Sonntag, dem 03.09.2017

 

die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden durch ordnungsbehördliche Verordnung freigegeben werden. Die Freigabemöglichkeit besteht für jeden einzelnen Stadtbezirk.

 

Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung lautet wie folgt:

 

 

Ordungsbehördliche Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017

in der Stadt Geilenkirchen

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 wird von der Stadt Geilenkirchen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom … verordnet:

 

 

§ 1

 

Aus Anlass

 

1. der 29. Autoausstellung am Sonntag, dem 19.03.2017

2. der Culinara am Sonntag, dem 11.06.2017

3. des Herbstfestes am Sonntag, dem 15.10.2017

4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 03.12.2017

 

dürfen die Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 2

 

Aus Anlass

 

1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 09.04.2017

2. des Herbstfestes am Sonntag, dem 03.09.2017

 

dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid (§ 3 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen) von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 3

 

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

 

Geilenkirchen, …

 

Stadt Geilenkirchen

als örtliche Ordnungsbehörde

 

 

 

Georg Schmitz

Bürgermeister