Betreff
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der katholischen Kirchengemeinde Gillrath über den Ausbau eines Teilstücks des Verbindungsweges zwischen dem Hatterather Weg und der Karl-Arnold-Straße
Vorlage
0908/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der katholischen Kirchengemeinde Gillrath über den Ausbau des im Lageplan gelb dargestellten Teilstücks des Verbindungsweges zwischen dem Hatterather Weg und der Karl-Arnold-Straße, einen Erschließungsvertrag zu schließen und die benötigte Teilfläche von ca. 45 m² aus dem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Gillrath kostenfrei in die Baulast und das Eigentum der Stadt zu übernehmen.


Sachverhalt:

Die katholische Kirchengemeinde Gillrath beabsichtigt, das Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 30, Flurstück 118 neu zu parzellieren und die gebildeten Flurstücke als Baugrundstücke zu veräußern. Ein entsprechender Lageplan ist als Anlage beigefügt.

 

Die Erschließung der grün umrandeten Parzellen soll über den Verbindungsweg zwischen dem Hatterather Weg und der Karl-Arnold-Straße erfolgen.

Da der im städtischen Eigentum stehende Weg derzeit lediglich 2,00 m breit und zur Erschließung der beiden neu entstehenden Grundstücke derzeit nicht geeignet ist, hat sich die katholische Kirchengemeinde vorbehaltlich der Zustimmung des Bistums Aachen bereit erklärt, den Ausbau des im Lageplan gelb markierten Teilstücks des Weges auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Ausbau der Teilfläche soll als Pflasterfläche mit einer Entwässerungsrinne erfolgen. Im Ausbaubereich wird zu Lasten der Kirchengemeinde eine zusätzliche LED-Straßenlaterne errichtet.

Die zur Verbreiterung des Weges erforderlich Teilfläche von ca. 45 m² (im Lageplan schraffiert dargestellt) soll nach dem Ausbau kostenfrei in die Baulast und das Eigentum der Stadt übernommen werden.

 

Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Ausbauarbeiten (die fachgerecht Herstellung der Anlage), die zur Vermeidung von Schäden durch Baufahrzeuge, nach der Bebauung der Grundstücke erfolgen soll, durch einen Erschließungsvertrag mit der katholischen Kirchengemeinde Gillrath abzusichern.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Erschließungsvertrages trägt die katholische Kirchengemeinde.