Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2016 die nachstehend aufgeführte überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben.
Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
01.111.01 00000.40000 |
Aufwandsentschädigung
[…] und Sitzungsgelder Aufgrund einer Änderung der Entschädigungsverordnung waren
im Jahr 2016 höhere Sitzungsgelder als zunächst erwartet auszuzahlen. Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch Mehrerträge bei
der Vergnügungssteuer. |
131.000 € |
10.000 € |
X |
X |
01.111.05 02000.65005 |
Sonstige
Geschäftsausgaben Im Zuge der Neuvergabe der Kopiererbereitstellung wurden
Aufträge an ein externes Beratungsbüro erteilt. Dies führte insgesamt zu
Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz. Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch Mehrerträge bei
der Vergnügungssteuer |
35.000 € |
10.000 € |
X |
X |