Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln aus dem Programm Gute Schule 2020
Vorlage
0917/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Sitzungsvorlage der Verwaltung dargestellte Mittelverwendung für das Programm Gute.Schule 2020.  


Sachverhalt:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Hierzu stellt die NRW.BANK den nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 - 2020 durch das Programm Gute Schule 2020 Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Geilenkirchen entfällt die Gesamtsumme von 2.148.106 €. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen und - soweit sie notwendig werden - auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen. Die Tilgungs- und ggf. Zinsleistungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.BANK geleistet. Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre.  Mit dem Programm Gute Schule 2020 werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen dürfen also aus Mitteln des Programms finanziert werden. Soweit ein Darlehen überwiegend zur Finanzierung von Investitionen dient, handelt es sich um einen Kredit im Sinne des § 86 der Gemeindeordnung (Investitionskredit). Dient das  Darlehen dagegen überwiegend zur Finanzierung konsumtiver Maßnahmen, handelt es sich um einen Kredit zur Liquiditätssicherung gemäß § 89 Abs. 2 GO.

 

Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, müssen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft (hier: Rat) zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen, erstellen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft (hier: Rat) informiert wird. Mit der Erstellung des Konzeptes wurde das Hauptamt beauftragt.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 hatte der Rat der Stadt Geilenkirchen noch kein Konzept zur Verwendung aus dem Programm Gute Schule 2020 beschlossen. Aus diesem Grunde wurde auf die Veranschlagung der Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 im Haushaltsplan 2017 zunächst verzichtet. Sobald der Rat über die Verwendung der Mittel beschlossen hat, sollen je nach Mittelabfluss Finanzmittel in Form von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen bzw. einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung bereitgestellt werden.

 

 

A.) Gesamtverteilung

 

Laut einer Modellrechnung der NRW.Bank soll die Stadt Geilenkirchen ein Kreditkontingent für die Jahre 2017-2020 in Höhe von 2.148.106 € erhalten. Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

Kreditkontingent

537.027 €

537.027 €

537.027 €

537.027 €

 

Aus diesem Kontingent sollten aus Sicht der Verwaltung  10% für Digitalisierungsmaßnahmen und 90% für die bauliche Sanierung der Schulen genutzt werden.

 

Auch der Bund beabsichtigt, rund 5 Mrd. Euro in die Digitalisierung von Schulen bereit zu stellen. Mit diesem Programm könnten zukünftig weitere Digitalisierungsmaßnahmen gefördert werden. Baumaßnahmen werden im Bundesprogramm dagegen nicht förderfähig sein. Der Schwerpunkt der Mittelverwendung aus dem Programm Gute Schule 2020 sollte daher auf der baulichen Sanierung liegen.

 

Es ergibt sich folgende Zwischenverteilung:

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

Kreditkontingent

537.027 €

537.027 €

537.027 €

537.027 €

Hiervon: Digitalisierung

53.703 €

53.703 €

53.703 €

53.703 €

Hiervon:

Bauliche Sanierung

483.324 €

483.324 €

483.324 €

483.324 €

 

Diese Zwischenverteilung wurde mit den Schulleitern in der Schulleiterkonferenz am 29.11.2016 erörtert.

 

 

B.) Verteilung Digitalisierungsmittel

 

Das Kontingent für Digitalisierungsmaßnahmen soll nach einem gerechten Maßstab auf die einzelnen Schulen verteilt werden. Nach diesem Maßstab sollen 10% des Digitalisierungsbudgets für eine jede Schule, 45% des Budgets nach der Schüleranzahl der jeweiligen Schule sowie 45% des Budgets nach der Anzahl der Klassen der jeweiligen Schule verteilt werden.

 

Es ergibt sich folgende Verteilung auf die einzelnen Schulen:

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

Summe

KGS Geilenkirchen

7.220,72 €

7.220,72 €

7.220,72 €

7.220,72 €

28.882,87 €

GGS Geilenkirchen

5.325,97 €

5.325,97 €

5.325,97 €

5.325,97 €

21.303,90 €

KGS Teveren

2.740,04 €

2.740,04 €

2.740,04 €

2.740,04 €

10.960,15 €

GGS Gillrath

3.743,71 €

3.743,71 €

3.743,71 €

3.743,71 €

14.974,82 €

KGS Würm

4.005,00 €

4.005,00 €

4.005,00 €

4.005,00 €

16.020,01 €

KGS Immendorf

3.267,46 €

3.267,46 €

3.267,46 €

3.267,46 €

13.069,84 €

Realschule

8.582,63 €

8.582,63 €

8.582,63 €

8.582,63 €

34.330,53 €

Gesamtschule

18.817,47 €

18.817,47 €

18.817,47 €

18.817,47 €

75.269,88 €

Summe

53.703,00 €

53.703,00 €

53.703,00 €

53.703,00 €

214.812,00 €

 

Aus den Digitalisierungsmitteln soll zunächst jede Schule mit einem Breitband-Glasfaseranschluss versorgt werden. Im  nächsten Schritt soll in jeder Schule eine Netzinfrastruktur aufgebaut werden. Sofern nach den diesen Grundvoraussetzungen noch Finanzmittel für die jeweilige Schule übrig bleiben, entscheidet die Schule weitgehend selbstständig über die Verwendung dieser Finanzmittel im Rahmen der Förderrichtlinien (z.B. Anschaffung Beamer, Smartboard etc.).

 

 

C. Verteilung Bausanierungsmittel

 

Für Maßnahmen im baulichen Bereich stehen in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils 483.324 € zur Verfügung, insgesamt 1.933.296 €.

 

Das Kontingent für bauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. bauliche Investitionen sollte nach dem tatsächlichen Bedarf auf die  jeweiligen Schulen verteilt werden. Der Bedarf wurde aus mehreren Gesprächen mit den Schulleitern abgeleitet.

 

Hieraus ergibt sich folgende Prioritätenlistung:

 

1.      Energetische Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1. Bauabschnitt

(1,5 Mio. €)

2.      Sanierung des Blitzschutzes an der städt. Realschule (0,08 Mio. €)

3.      Sanierung/Erneuerung der Lehrküche in der städt. Realschule (0,35 Mio. €)

 

Energetische Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1. Bauabschnitt

 

Der heutige Gebäudekomplex der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule wurde in drei größeren Bauabschnitten errichtet. Das ehemals als Hauptschule gebaute Ursprungsgebäude datiert aus den frühen 1970er Jahren. Mit Einrichtung der Gesamtschule wurde das Gebäude 1995 erstmals erweitert. Im Jahr 2010 erfolgte die bis dato letzte Erweiterung.

 

Der ursprüngliche Gebäudeteil aus den 1970er Jahren, bestehend aus den Bauteilen B, C, D, E und F,  wurde in den vergangenen 40 Jahren weder baulich noch energetisch grundlegend saniert; bis dato wurden nahezu ausschließlich die notwendigen Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt. Ausgelöst durch ein Begehren der Schulleitung, die im Altbauteil befindliche Lehrküche zu sanieren, wurde dieser Bereich einer ersten orientierenden Untersuchung unterzogen. Hierbei wurde sehr schnell deutlich, dass eine bloße Sanierung dergestalt, dass lediglich die Küchenmöblierung ausgetauscht wird, sinnvoll nicht möglich ist. Die heutigen Anforderungen an eine moderne Lehrküche (siehe auch die Ausführungen zur Sanierung/Erneuerung der Lehrküche in der städt. Realschule) bedingen eine grundlegende Sanierung der Räumlichkeiten einschließlich aller haustechnischen Gewerke. Es wäre jedoch zu kurz gedacht, eine neue, grundsanierte Lehrküche in eine sowohl baulich als auch energetisch veraltete Gebäudehülle einzubauen. Insgesamt gelangte die Verwaltung zu der Einschätzung, dass die Sanierung der Lehrküche nur als Teil einer umfassenden baulichen wie auch energetischen Sanierung des betreffenden Gebäudeteils gesehen werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wurde Kontakt aufgenommen mit einem Architekturbüro und einem Ingenieurbüro für Gebäudetechnik. Zusammen mit diesen Büros wurde der Rahmen für eine energetische Sanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes umrissen. Im Ergebnis ist nunmehr vorgesehen, die Sanierung in 2 Bauabschnitten durchzuführen. Der erste Bauabschnitt umfasst die Bauteile E und F (Hauswirtschaft und Werkräume, Zentraltoilettenanlage und Aula). Der zweite Bauabschnitt hat die Bauteile B, C und D (Sozialbereich und Verwaltung) zum Inhalt. Aufgrund des deutlichen Zuwachses an Schülern und somit auch an Lehrpersonal in den letzten Jahren ist im Bauteil C zudem die Erweiterung des Lehrerzimmers bzw. des Lehrerarbeitszimmers notwendig geworden.

 

 

Unter Zugrundelegung der vom Baukosteninformationszentrum der Deutschen Architektenkammern (BKI) veröffentlichten Kostenkennwerte wurden für die einzelnen Bauabschnitte Grobkostenermittlungen durchgeführt. Für den ersten Bauabschnitt umfassend eine Erneuerung der Gebäudehülle (Fassaden, Dächer), des Fachbereichs Hauswirtschaft inkl. Nebenräume, der zentralen WC-Anlagen und des Innenausbaus (Oberflächen Wand, Boden, Decke) ohne Maßnahmen im Untergeschoss wurde eine Grobkostengröße von 1,467 Mio. € ermittelt. Der zweite Bauabschnitt beinhaltend die Erneuerung der Gebäudehülle und die teilweise Erneuerung des Innenausbaus ohne Maßnahmen im Untergeschoss schließt mit Grobkosten von 1,881 Mio. €. Für die Erweiterung des Lehrerzimmers/Lehrerarbeitszimmers um ca. 100 m² im Bauteil C wurden überschlägige Kosten von 329 Tsd. € ermittelt. Für die Gesamtmaßnahme sind Grobkosten von 3,677 Mio. € hinterlegt.

 

In weiteren Gesprächen mit den Fachplanern wurde deutlich, dass im Zuge des ersten Bauabschnittes auch die Elektrohauptverteilung der Schule erneuert werden muss.

 

Nach entsprechender Bereitstellung der Mittel im städtischen Haushalt könnten bereits in der Sitzung des Rates am 31.05.2017 die Planungsaufträge vergeben werden (Vorberatung im Umwelt- und Bauausschuss am 09.05.2017). Auf Grundlage der dann zu erarbeitenden Planungen, könnten voraussichtlich zum Ende des Jahres hin erste Vergabeverfahren zur Umsetzung des Bauvorhabens begonnen werden. Die genaue Bauabfolge ist dabei an der zeitlichen, über die Jahre 2017 bis 2020 gestaffelten Mittelbereitstellung (s. o.), wie auch an der Umsetzung der anderen aus dem Programm zu finanzieren geplanten Maßnahmen (s. u.) auszurichten.

 

Sanierung des Blitzschutzes an der städt. Realschule

 

Im Rahmen wiederkehrender Prüfungen wurde festgestellt, dass die Blitzschutzanlage an der städt. Realschule in weiten Teilen defekt ist und nicht mehr den notwendigen Schutz bietet. Der vorhandene Blitzschutz aus den 1960er/1970er Jahren wurde letztmalig anlässlich der umfassenden Dachsanierungen vor rund 12 Jahren überarbeitet. Mittlerweile ist jedoch die Erdungsanlage weitgehend verrottet und auch die Ableitungen und Fangeinrichtungen genügen nicht mehr den heutigen sicherheitstechnischen Ansprüchen bzw. sind nicht mehr vollständig vorhanden.

 

Im Ergebnis ist der Blitzschutz für die Gesamtliegenschaft vollständig zu erneuern. Hierbei sind zur Montage der neuen Erdungsanlage umfangreiche Erdarbeiten erforderlich. Aufgrund der Komplexität der auszuführenden Arbeiten ist es notwendig, ein Fachplanungsbüro in die Vorbereitung und Ausführung des Vorhabens einzubeziehen. Nach einer ersten Kostenschätzung ist für die Sanierung des Blitzschutzes einschließlich Planung mit Kosten in Höhe von ca. 80.000 € zu rechnen.

 

Der Planungsauftrag für eine neue Blitzschutzanlage könnte unmittelbar nach Bereitstellung der notwenigen Haushaltsmittel erteilt werden. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens könnten die Arbeiten voraussichtlich in den Sommerferien, ggf. auch erst in den Herbstferien des Jahres ausgeführt werden.

 

Sanierung/Erneuerung der Lehrküche in der städt. Realschule

 

Die Lehrküche in der Realschule ist rund 40 Jahre alt und entspricht nicht mehr den heute üblichen Standards. Sie weist altersbedingte Gebrauchs- und Verschleißspuren auf und ist für den Einsatz als Lehrküche nur noch bedingt geeignet. Eine Sanierung/Erneuerung ist bereits seit einigen Jahren überfällig. Jedoch musste ein entsprechendes Vorhaben aufgrund anderer dringlicher Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen, nicht zuletzt auch aufgrund des zwischenzeitlichen  Abgleitens in die Haushaltssicherung, bisher zurückgestellt werden. Unter Bezugnahme auf die Regelungen zum Bestandsschutz wird die Lehrküche bis dato weiter genutzt.

 

Lehrküchen aus den 1960er/1970er Jahren sind mit heutigen Lehrküchen nur noch bedingt zu vergleichen. Während in früheren Jahren Zweckmäßigkeit und Übersichtlichkeit im Vordergrund standen, spielen heute neben pädagogischen insbesondere auch ergonomische Gesichtspunkte (Greifraum, Bewegungsraum) eine Rolle. Zudem wird dem Aspekt Sicherheit eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen.

Die verschiedenen Konzepte für Lehrküchen (Kojenküchen, Laborküchen, Lehrküchen mit Gruppeninseln) stellen regelmäßig 16 bis 20 Arbeitsplätze zur Verfügung. Neben dem eigentlichen Küchenraum muss ein Vorbereitungs- und Lagerraum vorhanden sein. Zudem sind die Vorgaben des Unfallversicherungsträgers (bspw. GUV-SI 8042) zu beachten. Hiernach müssen Lehrküchen mit Essbereich/Speiseraum unter anderem zwei Ausgänge haben, deren Türen von innen nach außen aufschlagen. Daneben muss von der Küche zum Essbereich/Speiseraum ebenso Sichtverbindung bestehen, wie nach außen.

 

Bei einer Sanierungsplanung sind unter anderem die oben genannten Vorgaben einzuhalten und umzusetzen. Daneben sind die allgemeinen Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten und zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen zu beachten. So soll nach der Regel GUV-R 111 der Unfallkasse bei Küchenräumen von bis zu 50 m² Größe eine lichte Raumhöhe von 2,50 m, bei Küchenräumen von bis zu 100 m² Größe eine lichte Raumhöhe von 2,75 m nicht unterschritten werden. In den Räumlichkeiten der heutigen Lehrküche können diese Anforderungen nicht erfüllt werden. Insbesondere mangelt es an der entsprechenden Raumhöhe - diese liegt bei ca. 2,30 m - und der geforderten Sichtverbindungen nach außen.

 

Vor diesem Hintergrund kann die Lehrküche nicht in den vorhandenen Räumlichkeiten saniert werden. Sie muss an anderer Stelle des Bestandes neu eingerichtet werden. Räumliche Alternativen bestehen sowohl im Hauptgebäude der städt. Realschule als auch im separaten Baukörper Richtung Wurm zur Verfügung.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass vorhandene Räumlichkeiten, z. B. Klassenräume, umgebaut und mit entsprechenden haustechnischen Einbauten (Strom, Wasser, Abwasser, Lüftung usw.) ausgestattet werden müssen. Ggf. sind vorhandene zu- und abführende Leitungsstränge ebenfalls zu sanieren, um beispielsweise die zusätzlich anfallenden Abwässer einer Lehrküche ableiten oder auch erhöhte Stromverbrauchswerte für z. B. eine größere Zahl von Elektroherden etc. bedienen zu können.

 

Wo genau eine neue Lehrküche letztlich räumlich untergebracht werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie muss sowohl die baulichen Rahmenbedingungen, Nutzerbelange (Schule), wie ggf. auch sonstige absehbare Entwicklungen betreffend den städtischen Gebäudebestand berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenprognose nur schwerlich möglich.  Ohne genaue Kenntnis der Lage der zukünftigen Lehrküche und eine hierauf zugeschnitten Planung wäre jede Kostenangabe spekulativ. Nach einer Internetrecherche liegen die Kosten für Projekte dieser Art in einer Bandbreite zwischen ca. 200 bis 550 Tsd. €.

 

An dieser Stelle wird davon ausgegangen, dass eine Lehrküche für die städt. Realschule sich für mittlere Kosten von ca. 350 Tsd. € wird verwirklichen lassen.

 

Eine entsprechende Bereitstellung von Haushaltsmitteln vorausgesetzt, könnte in einem nächsten Schritt der Planungsauftrag zur Realisierung einer neuen Lehrküche erteilt werden. Im Vorfeld der Planung wäre unter Einbeziehung der Nutzerseite der Ort der räumlichen Unterbringung abzustimmen. Eine zeitnahe Planung unterstellt, könnte in der 2 Jahreshälfte 2017 mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Grobkostenermittlung für den 1. Bauabschnitt zur energetischen Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule von 1,5 Mio. € und der Kosten für die Sanierung des Blitzschutzes an der städt. Realschule von 80 Tsd. € verbleiben für die Sanierung der Lehrküche in der städt. Realschule Mittel in Höhe von rund 350 Tsd. €. Die Verwaltung schlägt die entsprechende Mittelverwendung vor. 

 

Insgesamt muss aber darauf hingewiesen werden, dass insbesondere die Bauvorhaben

-          Energetische Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1. Bauabschnitt und

-          Sanierung/Erneuerung der Lehrküche in der städt. Realschule

 

eine ganze Reihe an Unwägbarkeiten beinhalten. Diese Unwägbarkeiten (s. o.) können sich unter Umständen noch deutlich auf die Kostenentwicklung beider Vorhaben auswirken. Insoweit stellt die vorgeschlagene Mittelverwendung lediglich einen groben Anhalt dar. Verlässlichere Kostengrößen werden sich erst im  Zuge der weiteren Planungen der einzelnen Bauvorhaben ergeben.

 

Weitergehende Bedarfe an städtischen Schulen

 

Aus Sicht des Stadtbetriebes hätte es an allen Grundschulen den mittelfristigen Bedarf zur Erneuerung der Dächer gegeben. Die Kosten hierfür wurden überschlägig mit rund einer Million Euro beziffert. Die Verwaltung hat sich bewusst gegen eine Aufnahme der Dachsanierungen in das Programm Gute Schule 2020 entschieden, da vorrangiges Ziel dieses Programms die Verbesserung des Unterrichts bzw. der Lernbedingungen ist. Die Dachsanierungen werden daher sukzessive im Rahmen des normalen Bauunterhaltes abgearbeitet.

 

Darüber hinaus sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass alle Grundschulen in den kommenden drei Jahren umfassend brandschutztechnisch saniert werden. Die entsprechenden Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt und ebenfalls unabhängig vom Programm Gute Schule 2020.


Finanzierung:

 

Die Mittel sind außerplanmäßig bzw. durch eine Nachtragssatzung bereit zu stellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mitteln der NRW.Bank bzw. des Landes NRW.