Betreff
Einrichtung eines finanziellen Budgets für den Jugendamtselternbeirat
Vorlage
0921/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, bei den Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2018 ein Budget i. H. v. 500,00 € für die Arbeit des  Jugendamtselternbeirates vorzusehen.  


Sachverhalt:

 

Das Land NRW hat mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 auch die Elternmitwirkung im Bereich der Kindertagesbetreuung neu geregelt und den in den Kindertageseinrichtungen gewählten Elternbeiräten erstmals die Möglichkeit gegeben, durch die Versammlung der Elternbeiräte eines Jugendamtsbezirkes einen Jugendamtselternbeirat zu wählen, der die Interessen der Elternschaft auf Jugendamtsebene gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertritt und diesbezüglich mit diesen zusammen arbeitet.

 

Mit den Revisionen des KiBiz in den Jahren 2011 und 2014 hat der Gesetzgeber die Elternmitwirkung weiter gestärkt. Hierbei sollen die Jugendamtselternbeiräte nach § 9b Abs. 1 KiBiz von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Jugendämtern sowie den Landesjugendämtern, unterstützt werden.

 

Das Land NRW räumt dem Landeselternbeirat, der von den Jugendamtselternbeiräten gewählt wird, ein finanzielles Budget ein, damit dieser auf Landesebene die Interessen der Elternschaft effektiv vertreten und anfallende Kosten decken kann. Die vorgenannte Regelung zur Unterstützung der Jugendamtselternbeiräte durch die örtlichen Jugendämter sieht eine entsprechende verbindliche finanzielle Förderung bisher nicht vor.

 

Der Jugendamtselternbeirat trat zwischenzeitlich an die Verwaltung des Jugendamtes heran und bat um die Einrichtung eines finanziellen Budgets auf Jugendamtsebene, auf das der Jugendamtselternbeirat zurück greifen könne, um entstehende Sachkosten wie Büromaterialien, Kosten für Flyer und Broschüren sowie Kosten für Informationsveranstaltungen decken zu können.

 

Der Jugendamtselternbeirat wurde bisher beispielsweise dahingehend von der Verwaltung unterstützt, dass Flyer und sonstiges Info-Material in der Verwaltung gedruckt wurden. Es erscheint jedoch auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, dem Jugendamtselternbeirat ein jährliches Budget i. H v. 500,00 € einzuräumen, welches jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres durch die Vorlage von Belegen sowie eines entsprechenden Verwendungsnachweises geprüft wird.

 

Durch eine solche Verfahrensweise ist es dem Jugendamtselternbeirat möglich, seinen Aufgaben eigenständig und unabhängig nachzukommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung nicht unerheblich durch die Einsparung städtischer Ressourcen, insbesondere auch in personeller Hinsicht, entlastet. Bei gleichem Output gestalten sich die Unterstützungskosten bei Verrichtung durch die Verwaltung , insbesondere bedingt durch den hiesigen Personaleinsatz, insgesamt höher.