Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamts-bezirk  in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertages-einrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2017/2018. Die Planung erfolgte im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeit maximalen Auslastung aller Einrichtungen wider.

 

Die Zahl der Kinder auf der Warteliste, die sich nach dem im Januar durchgeführten Anmeldeverfahren für das nächste Kita-Jahr ergibt, wurde bereits unter dem TOP 1 mitgeteilt und hat sich gegenüber dem letzten Jahr aufgrund starker Zuzüge noch einmal erhöht. Hieraus folgt die Notwendigkeit, die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Schaffung weiterer Plätze noch einmal auszuweiten und eine weitere Kita zu planen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag beinhaltet der TOP 1 der Sitzungseinladung.

 

Zur Deckung des Rechtsanspruches auf Betreuung stehen neben den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen derzeit weiterhin etwa 100 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege zur Verfügung.

 

Sofern eine weitere Kita während des Kindergartenjahres 2017/2018 ihren Betrieb aufnehmen sollte, ändert sich hier die zu beschließende Gruppenstruktur und Jugendhilfeplanung entsprechend. Die Verwaltung des Jugendamtes wird in diesem Fall dem Ausschuss die veränderten Daten und Planungen vorlegen.