Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
0939/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 hat sich der folgende außerplanmäßige Aufwand bzw. außerplanmäßige Auszahlung als notwendig ergeben. Diese/r bedarf der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):

 

 

Produkt, Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung, Deckungsvorschlag

Ansatz 2016

außerplanmäßig

Aufwand

Auszahl.

 

15.571.01,

54410.40003

 

Kapitalertragssteuer u. Solidaritätszuschlag

Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH

 

Die Stadt Geilenkirchen hat für ihre Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft in 2016 für das Geschäftsjahr 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von brutto  140.000 € erhalten. Diese Ausschüttung ist nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes mit einem Steuersatz von 25 % kapitalertragssteuerpflichtig; zusätzlich fällt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % an.

 

Die insgesamt abzuführende Steuer beläuft sich auf brutto 36.925,00 €.

 

Die Steuer war im Haushalt 2016 nicht veranschlagt, so dass der betreffende Betrag in Höhe von 36.925,00 € bei Produkt 15.571.01 (Wirtschaftsförderung) und Untersachkonto 54410.40003 als außerplanmäßige Leistung bereit zu stellen ist.

 

Die Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft wurde, beginnend mit dem Jahr 2015, in den Betrieb gewerblicher Art Hallenbad (BgA Hallenbad) eingelegt. Aus dieser Konstellation folgt, dass die auf die Gewinnausschüttungen der Gesellschaft anfallenden Steuern über die Körperschaftssteuerveranlagungen des BgA Hallenbad bis auf weiteres regelmäßig in voller Höhe zurück fließen.

 

 

0,00 €

 

36.925,00 €

 

X

 

X