Betreff
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017
Vorlage
0946/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen wird insoweit geändert, dass in § 2 die Ziffer 1 ersatzlos gestrichen wird.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen beschlossen. U. a. wurde hierbei eine Öffnung von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid aus Anlass des Frühlingsfestes am 09.04.2017 festgesetzt.

 

Nach einer Intervention der Gewerkschaft verdi, basierend auf der aktuellen Rechtsprechung, sind die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung für diesen Anlass nicht gegeben.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird daher empfohlen, die ordnungsbehördliche Verordnung insoweit zu ändern, dass für den 09.04.2017 im Stadtbezirk Niederheid keine Öffnung der Verkaufsstellen festgesetzt wird. Die bisherige Fassung in § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung lautet wie folgt:

 

„Aus Anlass

 

1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 09.04.2017

2. des Herbstfestes am Sonntag, dem 03.09.2017

 

dürfen Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid (§ 3 Abs. 1 Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen) von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.“

 

Über die weiterhin in diesem Jahr festgesetzten verkaufsoffenen Sonntage wird die Verwaltung umgehend eine Klärung mit den zu beteiligenden Stellen herbeiführen.